Wieviel "Taschengeld"steht einer Ehefrau rechtlich zu?
Gibt es gewisse Prozentsätze nach Jahren gestaffelt zum Beispiel.
Wieviel "Taschengeld"steht einer Ehefrau rechtlich zu?
Gibt es gewisse Prozentsätze nach Jahren gestaffelt zum
Beispiel.
wow. das ist ja einmal eine tolle Frage.
Gegenfrage: Was ist jemanden der solche Fragen stellt, die Ehefrau überhaupt wert?
Wenn die Ehefrau die Hausarbeit verrichtet und sich um die Kinder kümmert müsste ihr 50 % des mtl. Einkommen bzw. ca. 4.000 € zustehen.
Moin,
ich meine mich zu erinnern, dass der BGH einen Stundensatz von 12 EUR für die Haushaltsführung nach § 1356 BGB veranschlagt.
Aber weil ich ein echter Kerl bin bekommt meine Freundin maximal 10 € pro Tag - aber auch nur wenn das Essen geschmeckt hat und die Wohnung sauber ist. Wenn dem nicht so ist minder ich nach § 638 BGB.
Andererseits ist eine gute Prostituierte recht teuer.
Je nach Aussehen der Frau könnte pro Beischlaf 20€ - 500€ anfallen.
WARNUNG! Die Frau könnte den Beischlaf verweigern!
Je nach Aussehen der Frau könnte pro Beischlaf 20€ - 500€
anfallen.
Hi,
wir könnten jetzt also die Anzahl der Nummern ausrechnen, wo es sich die Ehe rechnen würde …
Gruss
PW
(Verheiratet)
Wieso Taschengeld für die Frau?
Wo kommen wir denn hin wenn so etwas auch noch quasi von Richtern abgesegnet wird?
Also meiner Meinung nach muß der Mann sein Gehalt komplett abgeben und bekommt im Gegenzug von seiner Ehefrau ein genau berechnetes Taschengeld:
z.B.
5 € Mittagessen/Kantine
2 € für Getränke/Kaffee
5 € für sonstiges wie Zigaretten oder Zeitschriften.
Am Wochenende entfallen natürlich die Kosten für Essen und Getränke - die hat er ja dann zuhause.
Bei Kleidung, Schuhe usw. sollte nachgewiesen werden, dass diese gebraucht werden und zu welchem Preis die Anschaffungen genehmigt werden.
Wenn er sich dann auch immer anständig benimmt und im Haushalt hilft, regelmäßig Auto wäscht usw. kann man durchaus über zusätzliche Beträge für einen Abend mit Freunden o.ä. nachdenken.
Selbstverständlich muß der Mann von seinem Taschengeld für die Geburtstags-/Weihnachts-/Valentins-/Namenstag-/Hochzeitstaggeschenke usw. ansparen.
Grüße
Bröselchen
Hallo…
folgende Artikel empfehle ich zu diesem Thema… sehr spannend!
http://www.zeit.de/2001/26/Wieviel_ist_die_Hausfrau_…
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14328616.html
Gruß
Wieviel "Taschengeld"steht einer Ehefrau rechtlich zu?
Du hast da was falsch verstanden, Sklaven bekommen keinen Lohn.
Der Plem
Hallo,
nach den zugegebenermaßen verdienten Spaßantworten jetzt auch die richtige Antwort:
Bei durchschnittlichem Einkommen kann von einem Taschengeld von 5% im Regelfall bis 7% des Nettoeinkommens beider Ehegatten nach Vorwegabzug von Verbindlichkeiten/Schulden ausgegangen werden.
Ein Anspruch besteht also gar nicht, wenn das Einkommen des Alleinverdieners so gering ist, nur zur Deckung des notwendigen Familienunterhalts ausreicht.
Bei eigenem Einkommen des taschengeldberechtigten Ehegatten sieht der Bundesgerichtshof einen Anspruch nur unter Anrechnung der Eigeneinkünfte.
VG
EK