Das ist eine gute und wichtige Frage. In vielen Ländern gibt es arbeitsrechtliche Regelungen, die es Beschäftigten ermöglichen, eine Reduzierung der Arbeitszeit zu beantragen. Der Arbeitgeber muss dies in der Regel genehmigen, es sei denn, er kann konkrete betriebliche Gründe dagegen vorbringen. Eine Teamleitung kann eine Reduzierung daher normalerweise nicht einfach aus persönlichen Gründen ablehnen, da die Entscheidung in der Regel bei der Personalabteilung oder der Geschäftsführung liegt und sachlich begründet werden muss.
Bei sehr geringen Teilzeitmodellen wie 20 % oder sogar 10 % argumentieren Unternehmen häufig, dass dies organisatorisch kaum machbar ist, zum Beispiel wegen Einsatzplanung, Arbeitsverteilung oder Kosteneffizienz. Es gibt durchaus Fälle, in denen Gerichte den Arbeitgebern Recht gegeben haben, wenn diese eine erhebliche Beeinträchtigung der Abläufe nachweisen konnten. Auf der anderen Seite gibt es auch Beispiele, in denen eine Arbeitszeitreduzierung möglich war, wenn die Aufgaben realistisch verteilt werden konnten und das Team die Last auffangen konnte.
Hilfreich ist es, frühzeitig das Gespräch mit der Personalabteilung zu suchen, die eigenen Vorstellungen zu erklären und mögliche Lösungen vorzuschlagen, die den Betrieb so wenig wie möglich beeinträchtigen. So steigen die Chancen, die gewünschte Stundenreduzierung zu erreichen.