Wieviel Treibstoff darf man mitnehmen?

Wieviel Treibstoff (Benzin oder Diesel) darf man in geeigneten Kanistern im Fahrzeug (PKW oder Lieferwagen) bzw. Anhänger PRIVAT mitnehmen?

Gewerblich sind es meines Wissens 60 ltr., bei Überschreiten der Menge muß man eine Gefahrgutausrüstung etc. mitführen.

Ist es richtig, daß man PRIVAT maximal 240 ltr. transportieren darf?

Wo gibt es dazu rechtliche Hinweise?

EG-Richtlinie 94/55/EG
Suche 1: Menge Transport Treibstoff im Fahrzeug

evtl. veraltet: http://www.autowebsite.de/verkehrsrecht/wieviel-benz…

http://www.motorradfrage.net/frage/wieviel-liter-ben…

http://www.a2-freun.de/forum/archive/index.php/t-329…

Hmm. Schein schwierig zu finden zu sein. Sonst mit dem Betreff suchen und durch viele Seiten ackern.

Gruß

Stefan

60 L
laut TÜV
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987062725…
darf man im PKW maximal 60 L in zugelassenen Kanistern transportieren.

Hallo,
was den ADR-Schein angeht gibt es die Ausnahme der 1000-Punkte-Regel. Das ist alles ziemlich kompliziert und entbindet nicht von einer ordentlichen Ladungssicherung oder der Pflicht einen geeigneten Feuerlöscher mitzuführen. Eine Beispielrechnung gibt es z.B. hier: http://www.umweltschutz-bw.de/?lvl=3210 , daran sieht man, daß Benzin dreimal so „gefährlich“ eingestuft wird wie Diesel. Man könnte also 1000l Diesel transportieren (aber nicht in einem Tank!) ODER 333l Benzin um unter den 1000 Punkten zu bleiben.
Google liefert zu dem Thema aber auch noch viele Details, vor allem Einzelvorschriften, die bei speziellen Gütern zu beachten sind, z.B. daß sie auf keinen Fall zusammen mit anderen transportiert werden dürfen (weil sie z.B. miteinander reagieren könnten, auch wenn sie alleine relativ ungefährlich sind).

Cu Rene

Hallo asmuc,

Wieviel Treibstoff (Benzin oder Diesel) darf man in geeigneten
Kanistern im Fahrzeug (PKW oder Lieferwagen) bzw. Anhänger
PRIVAT mitnehmen?

das hab ich gefunden:

Zitatanfang

[…]Privatpersonen […] (sind) […] nach der GGVSE, Anlage 2 Nr. 1.3 a, in Verbindung mit dem Abschnitt 1.1.3.1 a des ADR von den Rechtsvorschriften der Beförderung gefährlicher Güter befreit. Die Höchstmengen gemäß der Tabelle in Unterabschnitt 1.1.3.6.3 dürfen nicht überschritten werden (bei Benzin 333 l, Diesel 1000 l) oder die Menge von 450 l je Verpackung darf nicht überstiegen werden.
An tragbaren Kraftstoffbehältern (Reservekanistern) dürfen höchstens 60 l mitgeführt werden (Abschnitt 1.1.3.3 a ADR).
Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung bleiben bestehen.

Zitatende

Quelle:
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=pu…&

Gruß

Joschi