Hallo,
viele haben sicherlich mitbekommen das es in NRW ein neues Ladenschlussgesetz gibt und in anderen Bundesländern (nicht allen) dies noch eingeführt wird.
So nehmen wir folgendes an:
Haus = grosses Verkaufs Haus
Haus entschliesst sich ab jetzt bis 22 Uhr statt 20 Uhr auf zu haben, beschliesst dann eine stunde mehr seine Mitarbeiter arbeiten zu lassen, als normal.
Ist dies Rechtens ?
Gruss.
Hallo,
beschliesst dann eine stunde mehr seine Mitarbeiter
arbeiten zu lassen, als normal.
Als was soll das dann gelten? Überstunden? Neue Wochenarbeitszeit?
Und was heißt „eine stunde mehr“? Pro Tag? Pro Woche?
Bitte etwas genauere Info!
MfG
Hallo,
pro Tag zu a 5 Tagen in der Woche, also 5 Stunden pro Woche.
Es soll eine Reglung für einen Monat sein.
Es wird als Überstunde gewertet. Interne Reglung des Betriebs.
Hallo,
Es wird als Überstunde gewertet.
Und was steht zu Überstunden im fiktiven Vertrag (oder einem evtl. anwendbaren Tarifvertrag)?
MfG
Hi!
Was sagt denn der Betriebsrat?
LG
Guido
Hallo,
pro Tag zu a 5 Tagen in der Woche, also 5 Stunden pro Woche.
Es soll eine Reglung für einen Monat sein.
Es wird als Überstunde gewertet. Interne Reglung des Betriebs.
Hallo?
also insgesamt 5 Überstunden pro Woche? Das ist ja wirklich nicht die Welt.
Ich fuhr mal zur See, da wurden die ersten 50 Überstunden mit einer recht ordentlichen Pauschale abgegolten. Tägliche Arbeitszeit war 12 Stunden und dann gab es noch Überstunden, jeden Tag ob Sonn-, Feier- oder Werktag. Allerdings die Urlaubsregelung war grosszüg: für zwei Monate Arbeit 20 Tage Urlaub plus gesetzlichen Urlaub.
Auch anderswo habe ich es erlebt, dass wenn man gebraucht wurde ein paar Stunden am Tag lânger arbeitete.
Gruss
Rainer
Hallo
pro Tag zu a 5 Tagen in der Woche, also 5 Stunden pro Woche.
Wieviele Stunden sind es dann denn insgesamt?
Es soll eine Reglung für einen Monat sein.
Es soll also erst einmal nur einen Monat so ausprobiert werden?
Gruß,
LeoLo