Wenn eine Firma aufgrund der wirtschaftlichen Situation anordnet das Überstunden nicht mehr ausgezahlt werden sonder angesammelt um diese dann bei weniger Aufträgen wieder abzubauen.
Wie weit ist es zulässig das die Auszahlung der Überstunden verweigert wird?
Angenommen ein Arbeitnehmer kommt auf Grunde seiner Position nicht in die Situation überhaupt überstunden abzubauen, er schon weit über 200 Stunden angesammelt bekommt aber aufgrund der betriebsinterne Anweisung die für alle gilt die Stunden nicht ausgezahlt und leistet aber weiterhin hohe überstunden Zahlen, ist die zulässig?
P.S. Wenn dies darüber hinaus im Arbeitsvertrag nicht geregelt ist.
Hallo,
gibt es in diesem Betrieb denn einen BR ?
&Tschüß
Wolfgang
Wenn eine Firma aufgrund der wirtschaftlichen Situation
anordnet das Überstunden nicht mehr ausgezahlt werden sonder
angesammelt um diese dann bei weniger Aufträgen wieder
abzubauen.
Dann stellt sich (ohne BR) erst mal die Frage, was zur wöchentlichen Arbeitszeit und deren Verteilung im Arbeitsvertrag steht.
Wie weit ist es zulässig das die Auszahlung der Überstunden
verweigert wird?
Eine Auszahlung kann generell durch den AG verweigert werden, wenn die Mehrarbeit abgefeiert werden kann.
Angenommen ein Arbeitnehmer kommt auf Grunde seiner Position
nicht in die Situation überhaupt überstunden abzubauen,
Reden wir über irgendeine Miniklitsche ?
schon weit über 200 Stunden angesammelt bekommt aber aufgrund
der betriebsinterne Anweisung die für alle gilt die Stunden
nicht ausgezahlt und leistet aber weiterhin hohe überstunden
Zahlen, ist die zulässig?
Wenn sonst nichts geregelt ist, kommt es darauf an, ob im Durchschnitt von 6 Monaten die Vorgaben des § 3 ArbZG bezüglich täglicher (8 Std) oder wöchentlicher Arbeitszeit (48 Std.) überschritten werden.
P.S. Wenn dies darüber hinaus im Arbeitsvertrag nicht geregelt
ist.
Irgendwas wird da ja zur Arbeitszeit drinstehen.
Mit der Gründung eines BR, der bei Überstunden volle Mitbestimmung hätte, regeln sich solche Probleme meistens sehr schnell.
&Tschüß
Wolfgang