Mein Mann arbeitet seit einem Jahr in einer Firma mit einem Vertrag über 40 Std/Woche, 5 Tage/Woche. Überstunden sind laut Vertrag mit dem Gehalt abgegolten. Allerdings macht er, seitdem er da ist täglich mindestens 10 Std und arbeitet auch jeden 2. Samstag 5 Std, so dass er auf mindestens 55 Std/Woche kommt. Ist das tatsächlich noch im rechtlichen Rahmen des Vertrages???
Welche Möglichkeiten gibt es?
Laut Arbeitzeitgesetz ist 8 Std. täglich die Höchstgrenze der Arbeitszeit. Diese kann auf bis zu 10 Std. täglich überschritten werden, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen ein entsprechender Ausgleich gewährt wird, so dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Std. nicht überschritten wird. Hierzu gibt es natürlich Ausnahmen:z.B. wenn die Arbeitszeit überwiegend Bereitschaftszeit ist.
Die genauen gesetzlichen Bestimmungen können Sie im Arbeitszeitgesetz nachlesen, welches Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden. Hier der Link dazu: http://bundesrecht.juris.de/arbzg/BJNR117100994.html
Hallo,
entscheidend ist was im Arbeitsvertrag steht und welche Klauseln er enthält. Das Arbeitszeitgesetz sagt in § 3:
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs
Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich
nicht überschritten werden.
Sie haben die Möglichkeit den Arbeitsvertrag von einem Fachanwalt f. Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Manch solcher Verträge enthalten Klauseln die nicht wirksam sind. Dies muss aber genau geprüft werden.
Dies ist eine persönliche Einschätzung und ersetzt keine Rechtsberatung!
Hallo Briddel
Ich kann Dir zwar Deine Frage nicht in Gänze beantworten, versuche jedoch einen Ansatz:
Wenn Dein Mann 55 Stunden pro Woche arbeitet, verstößt dies streng genommen nicht gegen das deutsche Arbeitszeitgesetzt, dass theoretisch 60 Stunden erlauben würde. EU-Recht beschränkt die Wöchenendliche Arbeitzeit meiner Meinung nach auf 48 Stunden pro Woche - dies wäre hier auch anzuwenden.
Die von Dir angesprochene Nicht-Vergütung der Überstunden möchte ich vorsichtig so beantworten: Es ist sicherlich nicht zulässig, Arbeitnehmer vertraglich zu unbegrenzt unbezahlten Überstunden zu verpflichten. Sollte also im Vertrag wirklich keine Grenze eingezogen worden sein, könnte dieser Vertragspassus nichtig sein.
Allerdings hat Dein Mann davon noch nicht mehr Geld bzw. kann seine Arbeitszeit irgendwie auf ein gesetzl. Maß reduzieren.
Wirklich helfen könnte ein Betriebsrat, wenn es den im Betrieb gibt. Gibt den nicht, könnte Dein Mann versuchen mit dem Vorgesetzten zu sprechen. Da er mehr als 6 Monate beschäftigt ist genießt er u.U. Kündigungsschutz, wenn der Betrieb in der Regel mehr als 10 ständige Mitarbeiter hat.
Klagen kann man natürlich auch, aber dass ist in der Praxis für einen Arbeitnehmer oft noch schwieriger, als sich nur einmal beim Vorgesetzten zu beschweren.
Hier kommt es zusätzlich auch darauf an, dass man seine Ansprüche auch belegen kann - gibt es Stundenzettel o.ä., die die wöchendliche Arbeitzeit auch dokumentieren?
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.
Marc
Hi
das ist nicht erlaubt. Bei uns war das aufsichtsamt. Die haben gesagt, das nur 48 Std. die woche gearbeitet werden darf. Die strafe war auch recht hoch (arbeitgeber).
Wende dich an das aufsichtsamt.
MfG
Wenn der Arbeitsvertrag über 40 Std.beinhaltet dann
ist das rechtens.
Wenn die Überstunden schriftlich angeordnet werden müssen sie auch vergütet werden. Wenden Sie sich am Besten an einen Fachanwalt f+r Arbeitsrecht.
MfG
Hallo,
sicherlich ist das nicht ok, aber durchaus alltäglich.
Nur wenn des Gehalt überdurchschnittlich ist, sind Überstunden abgegolten.
Ihr Mann soll mit dem Vorgesetzten sprechen und ggf. die Überstunden durch Freizeit abgelten.
Es gilt letztlich: Es stehen 100 vor der Tür, die Überstunden für nix machen.
Grundsätzlich soll Ihr Mann ein genaues Stundenbuch führen und sich die geleisteten Stunden abzeichnen lassen.
Leider habe ich keine andere Antwort für Sie.
Trotzkopf
Hallo,
ich gehe davon aus, dass es im Betrieb Ihres Mannes keinen Betriebsrat oder einen Tarifvertrag gibt. Denn sonst wären diese Institutionen der Ansprechpartner Ihres Mannes.
Wenn im Arbeitsvertrag schriftlich festgelegt ist, dass die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, dann ist das so und auch rechtens. Ihr Mann hat den Arbeitsvertrag ja auch unterschrieben.
Allerdings sollten Sie wissen: Lt. Arbeitszeitgesetz dürfen pro Tag nur maximal 10 Stunden (ohne Pausen) gearbeitet werden. Was darüber hinaus geht, sind Sondersituationen und müssen vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigt werden.
Ich empfehle Ihrem Mann, sich mit dem Arbeitgeber dahingehend zu einigen, dass ab einer bestimmten Anzahl der Überstunden ein Zeitausgleich erfolgen kann.
Das ist für den Arbeitgeber meist akzeptabel und für die Gesundheit Ihres Mannes wichtig.
Viele Grüsse
H.-J. Brockerhoff
Hallo,
Zu Satz eins: da zieht der Arbeitgeber (AG) den Arbeitnehmer (AN) ganz schön über den Tisch, das kann zu Lohndumping führen, es sei denn, die Überstunden werden in Freizeit abgegolten. Die Frage ist, ob so ein Vertrag rechtens ist.
Den Vertrag sollte sich ein Arbeitsrechtler ansehen.
Zur Wochenarbeitszeit:
Das Arbeitszeitgesetz sagt folgendes:
Die werktägliche Arbeitszeit der AN (Samstag ist ein Werktag) darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Was man tun kann? Wenn der AN sich nicht traut mit dem AG zu reden, weil er Repressalien befürchtet, könnte man das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) anrufen und diese Unregelmäßigkeiten schildern. Das GAA muss auch anonymen Beschwerden nachkommen und es ist die pflicht der Behörde solchen Beschwerden nachzugehen. Das GAA kann dem AG Auflagen machen bis hin zu finanziellen Unterlassungsstrafen. Was sagt der Betriebsrat dazu?
Gruß wannsee
Hallo,
es gibt leider keinen Betriebsrat und er kann die Stunden nicht abfeiern. Der Lohn ist schlecht, er verdient 2500€ brutto. Umgerechnet auf die ganzen Stunden kriegt er grad mal 7€ netto als Vertriebler. Er hat den Vertrag unterschrieben, weil er froh war einen Job zu haben, nachdem seine vorherige Firma Pleite ging. Und er hat Angst mit dem Chef zu reden, zumal da jeder scheinbar so viel arbeitet. Wieviel die anderen verdienen wissen wir aber nicht. Ich glaube auch, dass das nicht rechtens ist. Mein Mann kennt´den Chef schon seit der Kindheit, macht die Arbeit gerne und fühlt sich dort wohl. Das erleichtert die Situation nicht gerade, denn da ist es schwer zu handeln.
Aber danke schon mal!
Hallo briddel,
es gibt die Möglichkeit absolut anonym das GAA anzuschreiben oder anzurufen in Form einer Beschwerde
(am Besten von einem anderen Ort aus)oder Hilfe bei der Gewerkschaft Wenn Mitglied und/ oder sich weiter auf dem Arbeitsmarkt umsehen und evtl. Glück haben. U. U. auch Weiterbildungen machen um bei besseren AG eingestellt zu werden.
wannsee
Hallo,
klingt nach Ausbeutung…
entweder man hat eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit und Stundenlohn. Überstunden sind gesondert zu bezahlen.
Me sind 10 Prozent Überstunden mit Gehalt abgegolten. Alles darüber sollte separat vereinbart werden. Ihr mann kann ja vorschlagen ein Arbeitszeitkonto aufzubauen. dDann werden Überstunden abgebummelt.
Sorry, konnte leider nicht antworten. Ich war längere Zeit krank. Falls die Frage noch aktuell ist, bitte ich um erneute Anfrage.
Gruß,
Kaktus*1