Wieviel Unterhalt ist nach einer Scheidung zu erwarten?

Eine 48jährige Frau ist seit 10 Jahren verheiratet und hat zwei Kinder (15J und 19J), die sich beide noch in der Schule bzw Studium befinden. Die Frau arbeitet halbtags mit 19,25 Std/Wo. Im Falle einer Trennung/Scheidung: wieviel Unterhalt muss der Mann bzw Vater bezahlen?

Das hängt im wesentlichen vom Einkommen der beiden (ehemaligen) Partner ab, sowie davon, ob einer der beiden die bisherige gemeinsame Wohnung und/oder gemeinsame Kredite übernimmt.

Mal ganz davon abgesehen, daß es Trennungs- und nachehelichen Unterhalt gibt und nicht zuletzt tausende von Details insbesondere im Hinblick auf den Zugewinnausgleich und die Vermögensauseinandersetzung zu beachten gibt. Kurz gesagt: wenn man niemanden im Verwandten-/Freundeskreis hat, der sich wirklich (!) auskennt, konsultiere man einen Fachanwalt für Familienrecht und lasse sich beraten. In dem Kontext kann man als Laie so viele Fehler machen, die sich auch nicht wieder ausbügeln lassen, daß sich das Geld auf jeden Fall lohnt. Die Summe der kleinen und großen Fehler beläuft sich über die Jahre leicht auf einen fünf- oder sechsstelligen Betrag.

Wenn es nur um den Kindesunterhalt ging (und ich rate davon ab, die Sache nur darauf zu reduzieren), dann reicht ein mehr oder weniger kundiger Blick in die Düsseldorfer Tabelle.

Wie oft soll die Frage denn noch gestellt werden? Fragt sich ramses90

Während der Trennungsphase kann sie evtl. Unterhalt bekommen. Sofern der Mann entsprechend verdient.
Nach der Scheidung kann sie selbst arbeiten gehen und sich ihren Unterhalt verdienen.

Das jüngere Kind bekommt nach Düsseldorfer Tabelle Unterhalt, der Große muß selbst einfordern.

Während des einjährigen Trennungsjahres bekommt sie die Differenz der hälftigen gemeinsamen Einkünfte der Ehegatten zu ihrem Einkünften als Trennungsunterhalt. Danach muss sie ihren Lebensunterhalt i. d. R. sebst bestreiten, da kein nachehelicher Unterhalt beanspruchbar scheint.

Kindesunterhalt schulden beide Elternteile. Leben die Kinder in ihrem Haushalt, und wäre das volljährige in seiner Erstausbildung, kann sie Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle beanspruchen. Von deren Gesamtanspruch wäre ihr Beitrg sowie das Kindergeld bzw. eigene Einkünfte der Kinder (Ausbildungsvergütung bis auf 90 EUR) abzuziehen.

G imager

Das ist abhängig vom jeweiligen Einkommen…zur Orientierung bei der Berechnung des Kindesunterhalts wird dann die Düsseldorfer Tabelle (http://www.scheidung.org/duesseldorfer-tabelle/) herangezogen.