Hallo,
ich kann Ihnen leider nur sagen, was Sie bekommen würden, wenn Sie alleine eine Wohnung hätten.
Dann wäre Ihr Anspruch gegenüber den Eltern incl. Kindergeld 630 Euro.
Verdienen Sie selber Geld? Sind Sie in einer Ausbildung?
Wie ist Ihr Verhältnis zur Mutter? Würden Sie notfalls Ärger in Kauf nehmen?
Grundsätzlich könnten Sie zum Arbeitsamt (Kindergeldstelle) gehen und das Kindergeld nach Vorlage des Ausweises auf Ihr Konto laufen lassen.
Das würde sicherlich Ärger mit Ihrer Mutter geben…
nur Ihr Vater ist nicht mehr alleine Barunterhaltspflichtig, Ihre Mutter ist das auch.
Kindergeld + Ausbildungsgeld = ??? Abzüglich 90 Euro an Berufsaufwendung von 90 Euro. Der Rest bis 630 Euro muss von Ihrem Vater und Ihrer Mutter je zur Hälfte an Sie bezahlt werden.
Das nutzt Ihnen alles sehr wenig, wenn Ihre Mutter Kostgeld verlangt. Dieses kann Sie natürlich, aber ich denke, dass sie mit dem Kindergeld gut dran ist.
Mit dem Gedanken, dass Sie ja normal selber zahlen muss, wenn Sie sich eine eigene Wohnung nehmen.
Hat Ihre Mutter Verdienst?
Unser Sohn ist auch 18 Jahre und hat sich eine Wohnung ( Küche, Bad und einen Wohn- Schlafraum ) genommen. Kosten warm 250 Euro.
Er bekommt zum Lohn und Kindergeld Ausbildungsbeihilfe (die ist auch beim Arbeitsamt zu stellen) und liegt damit bei einem Satz von 800 Euro.
Das wäre, wenn Sie in einer Ausbildung sind für Sie zu überlegen.
So müssen Sie sich immer wegen des Kostgeldes rum schlagen, da gibt es keine Sätze für.
Zwischen den Eltern werden gewisse Spannungen liegen und so holt sich die Stelle für Ausbildungsbeihilfe das Geld gerecht von beiden.
Ich kenne Ihre einnahmen nicht, sonst könnte ich Ihnen sagen, ob Sie die Beihilfe bekommen.
Wie hoch ist der Unterhalt vom Vater und was verlangt die Mutter?
Das sind alles Fragen, die ich wissen müsste.
Befinden Sie sich in einer Ausbildung und wohnen bei der Mutter, dann dürfen Sie das Kindergeld und 90 Euro behalten, der Rest wird als Unterhalt angesehen (ab 18 müssen Sie selber für Ihren Unterhalt sorgen) und durch Vater und Mutter geteilt.
Sie würden also dann 274 Euro selber haben.
Was ihr Mutter macht, ist also nicht richtig.
Aber dazu muss ich den Unterhalt vom Vater wissen und ob Sie in einer Ausbildung sind.
L.G.