Ich bin seid Mai 2008 verheiratet. Wahrscheinlich kommt es zur Scheidung, leider.
Meine Frage:
Wieviel Unterhalt müsste ich an Sie zahlen bei einem Nettoeinkommen von ca 1700€ (brutto ca 2300€)?
Meine Frau war bisher berufstätig, und bis vor etwa nem halben Jahr nur als 400€ Kraft, zur Zeit auf Teilzeit, mit etwa 600€ im Monat.
Ich gehe jetzt mal davon aus das keine Kinder da sind die Unterhalt bekommen würden.600 Euro ist doch schon gutes Geld . man sollte da mal feststellen in wie weit sie einen weiteren Job annehmen könnte . Sie ist ungebunden ,hat keine Kinder zu versorgen ,ich gehe mal davon aus das sie gesund ist und Vollzeit arbeiten kann.
Ich würde zunächst einmal keinen Unterhalt zahlen ,mir einen rechtsanwalt schnappen ,über den man die arbeitsfähigkeit ihrer Frau feststellt. ich sehe das mal so .das dabei herraus kommen könnte das sie keinen Unterhalt zahlen brauchen . wenn das gericht dennoch aus irgendwelchen gründen ,bei mir war es so doch befindet das unterhalt gezahlt werden muß kann es nicht viel sein .
Generell ist jeder verpflichtet für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen,ausgenommen sind Kinder und die jenigen die aus Krankheitsgründen ,Seelischen Gründen nicht arbeiten können ,oder nur zeitweise arbeiten können . ob das so ist kann das gericht notfalls über einen Vertrauensarzt begutachten lassen .
Ich gehe jetzt mal davon aus das keine Kinder da sind die
Unterhalt bekommen würden.600 Euro ist doch schon gutes Geld .
man sollte da mal feststellen in wie weit sie einen weiteren
Job annehmen könnte . Sie ist ungebunden ,hat keine Kinder zu
versorgen ,ich gehe mal davon aus das sie gesund ist und
Vollzeit arbeiten kann.
Ja, es sind keine Kinder da, und sie ist gesundheitlich nicht eingeschränkt, sie sucht ja mittlerweile ne andere stelle, die besser bezahlt wird, wohl auch Vollzeit, also arbeitsfähig ist sie.
Ich würde zunächst einmal keinen Unterhalt zahlen ,mir einen
rechtsanwalt schnappen ,über den man die arbeitsfähigkeit
ihrer Frau feststellt. ich sehe das mal so .das dabei herraus
kommen könnte das sie keinen Unterhalt zahlen brauchen . wenn
das gericht dennoch aus irgendwelchen gründen ,bei mir war es
so doch befindet das unterhalt gezahlt werden muß kann es
nicht viel sein .
Generell ist jeder verpflichtet für seinen eigenen Unterhalt
zu sorgen,ausgenommen sind Kinder und die jenigen die aus
Krankheitsgründen ,Seelischen Gründen nicht arbeiten können
,oder nur zeitweise arbeiten können . ob das so ist kann das
gericht notfalls über einen Vertrauensarzt begutachten lassen
.
gehen sie einfach mal davon aus was ihre Frau im falle von harz 4 haben würde. hier bei uns in niedersachsen wäre das der regelsatz 354 Euro,ca 250 Euro Wohngeld, heizkostenpauschale für eine ca 40qm Wohnung die ihr als alleinstehende zusteht ca 40 euro. macht zusammen 644.Euro 600 kann sie derzeit selber verdienen würde bestenfalls eine monatliche unterhaltszahlung von ca 50 euro auf sie zukommen ,solange ihre frau keine möglichkeit hat einen besser bezahlten job zu bekommen
Hallo Axel,
soviel ich weiß gar nichts, wenn ihr keine Kinder habt, kann deine Frau ja wieder den ganzen Tag in die Arbeit gehen. Wenn ihr Kinder unter 12 J. habt, dann sieht die Sache ganz anders aus, aber das ist eine komplizierte Rechnung, da musst du dir am besten einen Anwalt nehmen.
Gruß
Jama
Wie gesagt, sind seid Mai 2008 verheiratet, noch nicht getrennt, keine Kinder, und sie ist berufstätig, zwar nur Teilzeitkraft, aber sie hat immer gearbeitet, und ist gesundheitlich nicht eingeschränkt.
Sind noch nicht getrennt, aber es läuft wohl leider darauf hinaus, deswegen will ich mich vorab mal informieren.
Und Danke noch an alle die mir hier geantwortet haben.
Ok - es gitl das neue Unterhaltsrecht.
Nach Trennung jann Deine Frau von Dir (gerechtfertigt oder nicht) Trennungsunterhalt verlangen. Nach Scheidung nachehelichen Unterhalt.
Ihr habt keine Kinder, das macht es etwas einfacher.
Sofern Deine „Noch-Ehefrau“ keine ehebedingten Nachteile vorweisen kann (z.B. Aufgabe Arbeit durch Erziehung der Kinder, etc.) und sie nicht krank ist sehe ich keine Veranlassung, dass Du an Sie Unterhalt zahlen mußt. Es sei denn es gibt Gründe die ich nicht kenne, die sie nur zu einer teilzeitmäßigen Arbeit befähigen. Sofern Du Dich trennen willst und eine Scheidung anstrebst, mach es so bald wie möglich, denn Scheidung kann Du erst nach einem Jahr nach Trennung einreichen.
Tip: Für den Zugewinnausgleich ist neuerdings der Tag der Trennung entscheidend. Rechtlich war es bisher so, dass zur Berechnung des Zugewinnausgleichs der Tag der formellen Zustellung des Scheidungsantrages gezählt hat. Nun wird der Tag der Trennung mitberücksichtigt, da es in der Vergangenheit Fälle gab in denn das Vermögen vorher zur Seite geschafft wurde um einen Zugewinn zu umgehen…
Ok, um die Sache genauer zu sagen, sie hat eine abgeschlossene Ausbildung, als Verkäuferin im Einzelhandel. Ist gesundheitlich nicht eingeschränkt, aber seid nem Jahr nur auf Teilzeit eingestellt, da der Arbeitsmarkt nichts hergab. Prinzipiell will sie auch Vollzeit gehen, da ja auch keine Kinder da sind, und sie mehr verdienen möchte. Also wie ich es so rauslese, geben die meisten mir zu verstehen, das ich nichts zahlen muss, nach Ansicht der jetzigen Lage.
habt ihr kinder?
ich weiss nicht so genau, wie oder ob es überhaupt eine festgescriebene Regelung gibt.normalerweise hast du einen selbstbehalt gegenüber dem unterhaltsberechtigtem ehepartner von 1000,- €
weiss aber nicht inwieweit der verdienst deiner frau angerechnet wird…
alles gute für dich!
Hallo, das ist sehr unterschiedlich. Der Mindestehegattenunterhalt liegt bei 700€. Da Du dann aber weniger Einkommen hättest wie Deine Frau wird es sicher weniger sein.
Hallo
warum solltest Du Ihr Unterhalt zahlen??
Ist Sie denn jetzt Arbeitsunfähig??
Sind soweit ich lesen konnte keine Kinder im Spiel!!
Sie kann für Ihren Unterhalt selbst aufkommen.Es sei denn Du bist total Vermögend und zugewinn in der Ehe wird normal geteilt.Auch die Scheidung da trägt normalerweise jeder Seine eigenen Kosten!
Denke nicht das da was kommt!!!
LG Sandy
hallo,
so pauschal kann das nicht beantwortet werden…
sind gemeinsame kinder vorhanden? was hat deine frau VOR der ehe berufsmäßig gemacht? hat jemand ein haus eingebracht? warum arbeitet deine frau nur so wenig?
auch faktoren, warum es zur trennung kam, können berücksichtigt werden. aber nur in ganz krassen fällen…
wenn ihr einigermaßen klar kommt, könnt ihr euch das im rahmen einer „erstberatung“ von einem „gemeinsamen“ anwalt ausrechnen lassen. die erstberatung zahlt der private rechtschutz.
Moin Axel, sorry für die späte Antwort, aber ich bin da auch nicht die richtige Ansprechpartnerin. Sinnvoll wäre es zu einem Anwalt zu gehen. Bei so kurzer Ehe und wenn ihr zusammmen keine Kinder habt, ist kaum Ehegattenunterhalt fällig, Trennungsunterhalt bis zur Scheidung hingegen schon. Über die Höhe kann ich aber nichts sagen.