Wieviel Unterhalt steht mir zu und muss ich Vollzeit arbeiten?

Hallo,

ich habe da mal ein paar Fragen. Seit 2 Jahren bin ich verheiratet und habe auch keine Kinder. Mein Mann besitzt ein Haus, worin wir wohnen sowie ein Auto, welches schon etwas älter ist, und einen Motoradroller, welcher ca. 3 Jahre alt ist. All das hat er sich vor der Hochzeit angeschafft. Obwohl auch einiges Geld von meinen Ersparnissen in den Hausbau eingeflossen sind.
Nun meine Frage, mein Mann verdient ca. 2000€ und ich ca. 550€ da ich nur Halbtags arbeite. Steht mir überhaupt Unterhalt zu? Wenn ja wieviel und kann man von mir verlangen, dass ich Vollzeit arbeite, da ich keine körperlichen Einschränkungen habe.

Vielen Dank im Voraus für die Bemühungen.

Beide Partner sind sich gegenseitig verpflichtet, durch Geld oder Arbeitsleistung gemeinsam den Unterhalt der Familie zu bestreiten. Wenn Du weniger Geld einbringst, musst du dafür mehr/alle Aufgaben im Haushalt übernehmen. Das ist die klassische Alleinverdienerehe,

Wenn Du Wert darauf legst, dass dein Mann die Hälfte der Hausarbeit übernimmt, musst du auch die Hälfte des gemeinsamen Geldes beisteuern.

„Mein Geld is mein Geld und Dein Geld ist unser Geld“ gilt nicht. Auch „Meine Aufgaben sind unsere Aufgaben und Deine Aufgaben sind deine Aufgaben“ gilt nicht.

Gruß,
Max

Sind das nicht Fragen, die du mit deinem Mann klären solltest?
Wieso sollte jemand von dir verlangen, dass du ganztags arbeiten gehst - außer dein Mann kann euren Unterhalt nicht mehr größtenteils allein stemmen? Aber auch das müsst ihr unter euch ausmachen. Es gibt kein Gesetz, dass verheirateten Frauen vorschreibt, wie viel sie zu arbeiten haben.

Mir ist auch nicht klar, welchen Unterhalt du meinst. Wenn ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere hat er wohl Anspruch auf ein gewisses Taschengeld. Aber wenn es so schon nicht vorne und hinten langt?

Mein Rat: Setz dich zusammen mit deinem Mann hin und überlegt beide, wie ihr eure Einkommenssituation verbessern könnt.

Viel Erfolg!

Hi,

gehe ich recht in der Annahme, dass du meinst, wieviel Unterhalt dir im Fall einer Scheidung zustehen würde?

Ganz spontan würde ich sagen, dass du aufgrund der Kürze der Ehe und dass ihr keine Kinder habt, eher keinen Unterhalt erhältst. Aber das kann dir sicher ein anderer noch genauer sagen.

Viele Grüße
Karin

Der Mann ist nicht verpflichtet, den Unterhalt alleine zu stemmen. Genausowenig wie die Frau verpflichtet ist, den Haushalt alleine zu führen.

Es gibt ein Gesetz, das vorschreibt, dass beide gleichermaßen zum Familienunterhalt beitragen müssen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1360.html

Nicht zwangsläufig.

Abgesehen davon leistet der Mann hier bereits Unterhalt, weil er bei der beschriebenen Einkommensituation vermutlich einen Großteil der Lebensführung alleine bestreitet - möglicherweise sogar die komplette Lebensführung, während „ihre“ 550 ihr privates Geld sind Zumindest habe ich das bei derartigen Situationen häufig so erlebt.

Wenn Sie den Haushalt weitgehend alleine schmeißt und ihr Einkommen zum Familieneinkommen zählt, dann ist es so halbwegs ausgeglichen - ansonsten wäre es eher er, der von ihr einen angemessenen Beitrag zum Familienunterhalt einfordern könnte.

Sorry, aber: Wir leben im 21. Jahrhundert. Das Recht von Frauen, zu arbeiten und von ihren Männern Beteiligung im Haushalt zu fordern (was ich richtig finde), impliziert auch die Pflicht, den eigenen Unterhalt zu bestreiten.

Gruß,
Max

Gruß,
Max

Und wo widerspricht meine Antwort der deinen?

Scheidung/Trennung hat sie nirgendwo erwähnt!

Kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sie das meint, denn sie weiß doch wohl sicher selbst, dass sie unter den Umständen (gesund, keine Kinder, kurze Ehe) keine Unterhaltsleistungen zu erwarten hat.

An einer ganze Menge stellen.

Servus,

das klingt, als solltet Ihr zuerst was an der Steuerklassenkombination 3/5 machen, die man nur wählen sollte, wenn man damit umgehen kann.

Schöne Grüße

MM

Was genau hast du denn nicht verstanden?