Eine alleinerziehende Mama möchte in den Sommerferien 3 Wochen Urlaub beantragen. Da es in Ihrem Wohnort keinen Hort gibt muss sie es irgendwie hinbekommen, dass die Betreuung für die 6-jährige Tochter auch in den 6 Wochen Ferien sichergestellt ist und zumindest mal die Hälfte davon mit ihrem Urlaub. Ihr Arbeitgeber hat jedoch den Urlaubsantrag sofort mit „nicht genehmigt“ zurückgegeben. Begründung war, dass ja andere auch im Sommer Urlaub haben wollen und es grundsätzlich nicht mehr geht 3 Wochen am Stück zu beantragen. Sie ist in Ihrer Abteilung die einzigste mit Kind und in den letzten Jahren war es möglich 3 Wochen zu beantragen. Nun plötzlich nicht mehr…
Gibt es hierzu vielleicht „Sonderregelungen“?
Herzlichen Dank schon im Vorraus für die Antworten!
Liebe Grüße
Leider gibt es da keinen Betriebsrat…
Der Urlaubsantrag musste der Abteilungsleiterin vorgelegt werden, die den Antrag auch genehmigt hatte. Dann wurde er dem „Chef“ vorgelegt, dieser lehnte ihn direkt ab…
Dann entscheidet der AG allein, aber nur in den Grenzen des § 7 Abs. 1 BUrlG: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Dazu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung, gerade auch für AN mit Kindern.
Der Urlaubsantrag musste der Abteilungsleiterin vorgelegt
werden, die den Antrag auch genehmigt hatte. Dann wurde er dem
„Chef“ vorgelegt, dieser lehnte ihn direkt ab…
Da wäre evtl. auch noch interessant zu prüfen, ob durch den Vorgesetzten nicht bereits eine wirksame Genehmigung erteilt wurde.
Der Gang zum Fachanwalt scheint lohnenswert.
Würde ein BR gegründet, hätte dieser bei der Urlaubsgenehmigung volle Mitbestimmung gem. § 87 abs. 1 Nr. 5 BetrVG: http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html
Eine alleinerziehende Mama möchte in den Sommerferien 3 Wochen
Urlaub beantragen.
hat jedoch den Urlaubsantrag sofort mit „nicht
genehmigt“ zurückgegeben. Begründung war, dass ja andere auch
im Sommer Urlaub haben wollen und es grundsätzlich nicht mehr
geht
Ist es nicht verständlich, dass auch andere MA auch und gerade in den Sommerferein ihren U haben möchten? Und nicht alle weg sind, wenn gearbeitet werden muss?
Sie ist in Ihrer
Abteilung die einzigste mit Kind
Das bedeutet nun nichts. I. G.: Gerade Kinder haben auch Ostern, Herbst und Weihnachten Ferien…
können und in den letzten Jahren war
es möglich 3 Wochen zu beantragen. Nun plötzlich nicht mehr…
Es geht nicht um die 3 Wochen. Ein AN hat sogar Anspruch darauf, längere Urlausphasen zu bekommen, die seiner Erholung dienen.
Offenbar geht es schlicht nicht, weil andere KollegInnen auch weg sind.
Gibt es hierzu vielleicht „Sonderregelungen“?
Natürlich nicht. Absprache und Rücksichtnahme aller KollegInnen beim U-Wunsch ist eine Sache, aber Recht auf eine bestimmte U-Zeit und Lex alleinerz. Mama gibt es nicht. Im nächsten Sommer bist du zuerst dran, wenn es jetzt nicht klappt.
Ist es nicht verständlich, dass auch andere MA auch und gerade
in den Sommerferein ihren U haben möchten? Und nicht alle weg
sind, wenn gearbeitet werden muss?
Es geht hier um das BUrlG, genau um den Abs. 1 des § 7, und da steht nunmal ausgesprochen deutlich was von: …Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen
Und da ist die Rechsprechnung recht eindeutig: Eltern mit Kids haben in den Ferien Vorrang (abgesehen davon: Welcher Kinderlose bucht freiwillig in der Hauptsaison?).
Sie ist in Ihrer
Abteilung die einzigste mit Kind
Das bedeutet nun nichts. I. G.: Gerade Kinder haben auch
Ostern, Herbst und Weihnachten Ferien…
Wenn Du doch nicht weist, was Fakt ist, warum antwortest Du dann solch einen Blödsinn? Natürlich bedeutet das etwas! Einfach verständlich
Es geht nicht um die 3 Wochen. Ein AN hat sogar Anspruch
darauf, längere Urlausphasen zu bekommen, die seiner Erholung
dienen.
Aha - da ist das BUrlG aber anderer Meinung, denn es schreibt nur mindenstens 12 Werktage (also 2 Wochen) vor.
Offenbar geht es schlicht nicht, weil andere KollegInnen auch
weg sind.
Offensichtlich hast Du keine Ahnung von dem Thema, zu welchen Du Dich gerade äußerst.