Hallo Ihr Lieben,
laut Urlaubsgesetz steht ja bei Austritt bis 30.06. der anteilige Jahresurlaub einem Arbeitnehmer zu.
Ab späterem Austritt hat ein Arbeitnehmer den vollen Urlaubsanspruch.
Nun steht da ebenfalls, sofern der Arbeitnehmer einenTarifvertrag oder Arbeitsverträge hat, der bei einer 5 Tage Woche statt des gesetzlichen Mindesturlaubs von 20 Tagen mehr gewährt, auch Anspruch auf den vollen vertraglichen Urlaub besteht.
Sprich, wenn der Arbeitnehmer 30 Tage vertraglichen Urlaub hat, zum 31.07. kündigt, dann hat er doch volle 30 Tage Anspruch?
Zur weiteren Theorie: Der Arbeitnehmer hatte noch gar keinen Urlaub 2013, dann hätte er ab dem 20.06. nicht mehr arbeiten brauchen?
Vielen Dank für Eure Rückmeldung.