… im Einzelhandel? Ich habe laut Vertrag 36 Tage Urlaub bei einer 6 Tage Woche. Jetzt soll der Vertrag geändedrt werden in 30 Urlaubstage bei einer 5 Tage Woche.
Ich arbeite 3 volle Tage die Woche und habe dadurch bisher 6 Wochen Urlaub im Jahr gehabt.Ändert sich durch die Vertragsänderung etwas?
Nein, denn 6 Tage Woche = 36 Tage Urlaub ist genau soviel Wochen, wie 5 Tage Woche = 30 Tage Urlaub. Da sie sovieso nur 3 Tage die Woche arbeiten, betrifft es sie eigentlcih überhaupt nicht. Dann Sie bekommen ja nach wie vor ihre 18 Tage Urlaub.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Ahaus
Nun ja das kommt darauf an was alles als Urlaubstage zählt ob auch der Samstag zählt, man muss unterscheiden zwischen werktagen und arbeitstagen.
Werktags ist von mo bis Fr
Arbeitstag ist von mo bis Sa
36 durch 6 sind deine 6 wochen
30 durch 5 sind deine 6 wochen
aber 30 durch 6 tage sind nur 5.
jetz kommts halt drauf an wie das bei dir geregelt ist.
Muss im Vertrag stehen.
Ich hoffe du kannst was mit meiner Antwort anfangen.
Liebe Grüße
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Reens
Vielen Dank für deine Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Petra Reens
Hallo,
nein, durch die Vertragsänderung behalten sie auch weiterhin 6 Wochen Urlaub. Es ändert sich also nichts.
Viele Grüße
Vielen Dank für die Antwort.
Hallo,
NEIN, durch die Vertragsänderung ändert sich nichts. es bleibt bei den 6 Wochen Urlaub. 36 Tage Urlaub geteilt durch 6 Arbeitstage ergibt 6 Wochen…30 Tage Urlaub geteilt durch 5 Arbeitstage ergibt auch 6 Wochen Urlaub.
Aber den neuen Vertrag sehr gut durchlesen und mit dem alten Vertrag vergleichen. Nicht das sich noch irgendwo versteckte Änderungen, in anderen Bereichen, darin finden.
Ich hoffe ich konnte helfen
Viele Grüße
Patricia
hallo phoenixx-2007,
dieses lässt sich mit den von ihnen gemachten informationen so nicht korrekt beantworten. grundlage ist der manteltarifvertrag des jeweiligen bundesland. weiter die vertraglich vereinbarten urlaubstage und die anzahle der tage pro woche gearbeitet werden.
wenn nun aus welchem grund auch immer, die wöchentliche arbeitszeiten verändert werden, nach oben od. nach unten, nimmt dieses auch einfluss auf den urlaubsanspruch.
gruss
wilhelm treser
Vielen Dank für die Info
Mit freundlichen Grüßen
Petra Reens
Liebe|r Ratsuchende|r,
da sich die Tarifpolitik ständig wechselt, würde ich vorschlagen, daß Sie sich bei Ihrer zuständigen Gewerkschaft einmal fachkundig machen. Für den Einzelhandel ist diese die VERDI.
MfG
Markus Thomas Geldermann
Hängt davon ab ob 400 € oder Halbtagskraft.
kannst du aber bei der berufgenossenschaft genau erfahren