Wieviel anteiliger Urlaub steht einem Angestelltem im Jahr der Verrentung zu, wenn er zum 1.11. bzw. 1.12. des Jahres in Rente geht?
10/12 bzw. 11/12 seines sonst üblichen Jahresurlaubs?
Selbstantwort, da woanders gefunden: Nach dem Bundesurlaubsgesetz Burl steht bei mehr als 6 Monaten Tätigkeit im Jahr der volle Urlaub zu.
Selbstantwort, da woanders gefunden: Nach dem
Bundesurlaubsgesetz Burl steht bei mehr als 6 Monaten
Tätigkeit im Jahr der volle Urlaub zu.
Na dann lies mal das Gesetz richtig
Gruß von TrixiMaus
Na dann lies mal das Gesetz richtig
Und was willst Du jetzt mit dieser überaus feinsinnigen und ausdifferenzierten Antwort dem UP sagen ?
Gruß von TrixiMaus
&Tschüß
Wolfgang
Na dann lies mal das Gesetz richtig
Und was willst Du jetzt mit dieser überaus feinsinnigen und
ausdifferenzierten Antwort dem UP sagen ?
Na wahrscheinlich, dass einem An dann der ganze Jahresurlaub zwar zusteht aber auch nur, wenn er auch das ganze Jahr gearbeitet hätte.
Kurzum: wer z.B. am 1.11. in Rente geht bekommt auch nur 10/12 Urlaub.
Hätte man auch, ohne Ironie, kurz selbst schreiben können.
MfG ramses90
&Tschüß
Wolfgang
Hi!
Kurzum: wer z.B. am 1.11. in Rente geht bekommt auch nur 10/12
Urlaub.
Woraus erkennst Du das?
Vorab: Ich bin mir gerade etwas unsicher, da ich momentan nicht wirklich die Muße habe, mich speziell in die Rententhematik einzulesen.
Aus dem BUrlG geht jedoch eindeutig hervor, dass in Deinem Beispiel der VOLLE Jahresurlaub gewährt werden müsste.
VG
Guido
Hi!
Kurzum: wer z.B. am 1.11. in Rente geht bekommt auch nur 10/12
Urlaub.Woraus erkennst Du das?
Vorab: Ich bin mir gerade etwas unsicher, da ich momentan
nicht wirklich die Muße habe, mich speziell in die
Rententhematik einzulesen.Aus dem BUrlG geht jedoch eindeutig hervor, dass in Deinem
Beispiel der VOLLE Jahresurlaub gewährt werden müsste.
>Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Urlaubsjahres, so beträgt der Urlaubsanspruch ein Zwölftel für jeden vollen Beschäftigungsmonat. Scheidet der Angestellte wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder durch Erreichung des 65. Lebensjahres aus dem Arbeitsverhältnis aus, so beträgt der Urlaubsanspruch sechs Zwölftel, wenn das Arbeitsverhältnis in der ersten Hälfte, und zwölf Zwölftel, wenn es in der zweiten Hälfte des Urlaubsjahres endet.
Schade
Hi!
Geht auch aus dem TÖVD so hervor.
Asche auf mein Haupt u. Dank Dir für d. Nachfrage
Naja, mit Tarifen kann man einiges regeln.
Ich hatte jetzt gehofft, dass mir jemand eine allgemeine Regelung verrät, die bei Altersente das BUrlG außer Kraft setzt 
Und da ich hier nur Vermutungen aber kein Fachwissen hatte…
VG
Guido
Hi, warum sollte etwas anderes als Tarifverträge das BUrlG ausser Kraft setzen? Höchstens wenn angehende Rentner ´ne Gewerkschaft hätten, die für sie Tarifverträge durchboxen würden.
Genau genommen setzen Tarifverträge d. Gesetz ja nicht ausser Kraft, sie verbessern es nur zu Gunsten der Arbeitnehmer, verschlechtern können Tariverträge das Gesetz nicht.
MfG ramses90
Hi, warum sollte etwas anderes als Tarifverträge das BUrlG
ausser Kraft setzen?
Ich dachte da an Ähnliches wie z.B. beim Thema Elternzeit im BEEG…
Genau genommen setzen Tarifverträge d. Gesetz ja nicht ausser
Kraft, sie verbessern es nur zu Gunsten der Arbeitnehmer,
verschlechtern können Tariverträge das Gesetz nicht.
Naja, einigen wir uns auf „sie nutzen die Öffnungsklauseln“?
Eine Verbesserung bieten MTV nun wahrlich nicht immer…
Gruß
Guido
Hallo ramses,
Genau genommen setzen Tarifverträge d. Gesetz ja nicht ausser
Kraft, sie verbessern es nur zu Gunsten der Arbeitnehmer,
verschlechtern können Tariverträge das Gesetz nicht.
Das ist leider falsch. Das sog. „Günstigkeitsprinzip“ gilt nur dann, wenn ein Gesetz keine Öffnungsklausel für Tarifverträge hat.
Hat ein Gesetz eine solche Öffnungsklausel, darf von gesetzlichen Regelungen auch zum Nachteil der AN in Tarifverträgen abgewichen werden.
MfG ramses90
&Tschüß
Wolfgang