Hallo
Mal angenommen ein nicht real existierender Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag in dem z. B. steht „Die Urlaubsdauer beträgt im 1.Jahr bei einer 5 Tage Woche 20 Tage im Jahr“. …„die Arbeitszeit beträgt bei einer 5 Tage Woche 35 Stunden“.
Weiter angenommen, der nicht real existierende Arbeitnehmer würde immer 6 Tage in der Woche arbeiten, 6x8h also 48 Stunden. Angenommen die Stunden würden auch voll ausbezahlt.
Wieviel Urlaubstage würden dem nicht real existierenden Arbeitnehmer zustehen? Welches Entgelt würde dem nicht real existierenden Arbeitnehmer für einen Urlaubstag zustehen, 7h x Stundenlohn oder 8h x Stundenlohn.
Gruss vonsales
Versuch es mal mit dem Bundesurlaubsgesetz.
Speziell § 3 Abs. 1 BUrlG sagt doch alles wichtige aus.
http://www.rechtsrat.ws/gesetze/burlg/01.htm
Hallo Scotty
Kannte ich schon. Aber Danke Scotty
Mir geht es mehr um die Vergütung, denn 24 x Tageslohn ist mehr als 20 x Tageslohn, 8 Stunden mehr als 7 Stunden, bezogen auf 4 Wochen Urlaub. Ist der Arbeitsvertrag massgeblich oder die tatsächlichen Arbeitsbedingungen.
Gruss vonsales
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Es wäre zu aller erst die Frage zu kläre ob der fiktive Arbeitnehmer generell eine 5-Tage Woche (=Arbeitstage) oder eine 6-Tage Woche (=Werktage) hat… dies ist grundsätzlich dem Arbeitsvertrag zu entnehmen.
Ist die Frage wie die branchenmäßige Arbeitszeit ist, Werk- oder Arbeitstage…
Hallo Bambi89
Welche Grösse wäre denn zu nehmen. Der Arbeitsvertrag oder die tatsächlichen Arbeitstage. Arbeitsvertrag wäre 5 Tage bei 35 h, Tatsächlich wären es Mo - Sa. bei 48 h. Würde ein Arbeitsvertrag hier ohne schriftliche Zustimmung geändert, also für die Berechnung des Urlaubsentgeltes.
Gruss vonsales
Hallo
Jenachdem, wie lange das nun so praktiziert wird , könnte anzunehmen sein, daß der ursprüngliche Arbeitsvertrag durch die praktische Ausführung geändert wurde. Ergo 6-Tage-Woche, entsprechende Änderung des Jahresanspruchs auf 24 Arbeitstage, also 6 Urlaubstage für eine freie Woche mit entsprechender Zahlung des Urlaubsentgeltes.
Gruß,
LeoLo