Angenommen eine Arbeitnehmerin arbeitete vor ihres Beschäftigungsverbots aufgrund Schwangerschaft, 35Std/Woche und hat Anspruch auf 21 Urlaubstage und ist nach Entbindung 14 Monate in Elternzeit, liegt der noch ausstehende Urlaubsanspruch dann tatsächlich bei ca 36 Tagen? (Resturlaub während Beschäftigungsverbot + anteilig 13 Monate elternzeit) Vielen Dank für schnelle Antworten.
Hallo,
meines Wissens nach, bleibt der Urlaub, sofern er vor der Elternzeit nicht genommen werden konnte, bestehen.
Hallo,
der Urlaub der vor der Schwangerschaft nicht angetreten wurde, ist nach der Elternzeit auf jeden Fall noch nicht verfallen.
Wenn jemand 5 Tage/Woche (geht nicht nach Stunden sondern nach Tagen) arbeitet und Anspruch auf 21 Tage Urlaub im Jahr hat, dann verhält sich das folgendermaßen:
z.B. Frau geht im Mai in den Mutterschutz und Kind kommt im Juni zur Welt und Mutterschutz nach Entbindung endet im August, dann wird der Jahresurlaub von 21 Tagen anteilig für die Monate Januar bis August (Ende des Mutterschutzes) gerechnet. Das wären jetzt im oben genannten Fall 21/12*8 = 14 Tage. In der Elternzeit fallen keine Urlaubstage an.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Grüße
Caddy