Bis zum 31.07.11 hatte ich eine Arbeitsstelle bei der mir 26 Tage Urlaub zustanden.
Seit 01.08.11 habe ich eine neue Stelle. Laut Vertrag stehen mir 30 Tage Urlaub im Jahr zu.
Seitdem hatte ich noch keinen Urlaub. Wieviel steht mir zu? Rechne ich 30:12 (monate) = 2,5 Tage pro Monat, d.h. seit August bis Dezember 2,5 x 5 = 12,5 tage?? steht mir das noch zu?? und gibt es noch …,5 Tage?
Bevor ich meinen Chef spreche wollte ich mich vorab mal informieren… wer kennt sich aus??
der Urlaub bei deinem ersten AG muss auch dort genommen werden. Kann er nicht mehr gnommen werden, muss der Urlaub ausbezahlt werden.
Ein Übertrag des Urlaubs zum neuen AG kann nur mit dessen Einverständnis erfolgen.
Hallo,
bis 31.07. hätte ein Urlaubsanspruch von 15,4 Tagen bestanden, die entweder genommen, oder durch den Arbeitgeber hätten abgegolten werden müssen.
Vom 1.Aug. besteht gegenüber dem 2. Arbeitgeber ein
Anspruch von 12,5 Tagen bis Jahresende.Ist so richtig.
Liebe Grüße
und schöne Weihnachten
wünscht Stahlberg
Hallo,
26+30, so wird nicht gerechnet.
Also bleiben für 2011 noch 12,5 Tage Urlaub.
Aber eine andere Frage stellt sich. Haben Sie wirklich auf der neuen Arbeitsstelle 30 tage Urlaub im Jahr?
Es gibt Arbeitgeber aber auch Tarifverträge, die erst die volle 30 Tage Urlaub nach einem 1/2 Jahr im Unternehmen zu schreiben.
Mfg J.D.
Hallo Mulala,
der volle Urlaub steht Dir erst nach 6 Monaten zu. Du hast also nur einen Anspruch auf die Urlaubstage für die vollen Monate. Für Dezember steht Dir noch kein Urlaub zu (BUG §5). Halbe Tage werden auf volle Tage aufgerundet.
hallo
pro jahr 30 tage : 12monate = 2.5 X 5monate = 12.5 tage
das ist richtig …
was meinst du mit 5 tagen das verstehe ich nicht???
denke :der urlaub steht dir erst nach der 6 monatigen probezeit zu …es sei denn dein chef ist großzügig und ist bereit den urlaub auch vorher zu gewähren.
Deine Berechnung des Urlaubsanspruchs ist im Grundsatz korrekt, ich vermute mal dass du nicht mehr über den Urlaubsanspruch beim vorherigen Arbeitgeber sprichst.
Es gibt nur ein kleines Problem, nach Bundeurlaubsgesetz entsteht der volle Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten. Nun wäre die frage zu klären, ob für dein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt, ob zum Thema Urlaub irgendwas zusätzliches in Deinem Arbeitsvertrag steht usw. also wenn du mit deinem Chef sprichst, könnte das in etwa so aussehen dass du sagst, nach meiner Berechnung stehen mir 12,5 Urlaubstage für dieses Jahr zu, wie können wir das realisieren, bzw. Kann ich den Urlaub ins folgende Kalenderjahr übertragen? Weil es ja gar nicht mehr 12 Arbeitstage in diesem Jahr gibt, außer du wolltest ab morgen urlaub machen
im Arbeitsverhältnis bis 31.07.11 standen 26/12*7 Tage zu=15 Tage.
Eigentlich hat der alte Arbeitgeber auch eine Bescheinigung darüber auszustellen.
Im neuen Arbeitsverhältnis stehen im Jahr des Beginns anteilig Urlaubstage zu 30/12*5=12,5, halbe Tage gelten meistens dann als volle, ist aber Tarifabhängig, je nachdem wie es dort drinnen steht. Ich habe das sowohl als 0,5 als auch aufgerundet auf 1 erlebt. Am besten mal in der Personalabteilung nachfragen, oder mal auf die Abrechnung schauen, müsste dort auch vermerkt sein…
Bei weiteren Fragen gern anschreiben.
Schönen Gruß
ankral
lt. Bundesurlaubsgesetz hast Du ja innerhalb der ersten sechs Monate keinen Anspruch auf Urlaubsgewährung, der Urlaubsanspruch bleibt natürlich erhalten, wenn die sechs Monate um sind. Könntest natürlich genau wie Du es beschrieben hast mit Deinem Chef verhandeln. Sicherlich müßtest Du Dir Urlaubstage aus dem vorherigen Beschäftigungsverhältnis anrechnen lassen.
Hallo,
tut mir leid, aber dazu müßte man den AV kennen. (Probezeit, Urlaub beim alten AG usw:smile:
So allgemein kann ich diese Frage nicht beantworten.
MFG
Marcjue
Hallo ankral,
in der Abrechnung steht leider nichts drin.
Heisst das mit dem halben Tag aufgerundet dass ich dann für dieses Jahr 13 Tage Urlaubsanspruch hätte, und wenn ich diese in den ersten 6 Monaten nicht nehme, hab ich dann nächstes Jahr anspruch auf 30 PLUS diese 13 Tage, also 43 Tage anspruch auf Jahresurlaub??
die 13 Tage sind für dieses Jahr.
Meist ist es ja so, dass innerhalb der Probezeit (meist auch 6 Monate) kein Urlaub genommen werden darf. Wobei die meisten Arbeitgeber auch gewillt sind welchen zu geben, denn die Urlaubstage müssen ja mal abgebaut werden.
Die 13 Tage würden mit ins nächste Jahr gehen.
Eine Bestätigung diesbezüglich wäre aber ratsam.
Bis 31.03 des Folgejahres muss der Urlaub dann genommen werden, sonst hat der Arbeitgeber das Recht diesen verfallen zu lassen.