Wieviel Urlaubsanspruch bei Teilzeit nach Probezeit

Hallo,
der AN ist am 23.Dezember bei der ZAF angefangen;ist also am 23 Juli 7 Monate dabei
(Probezeit vorbei)Vertrag ist ausgelegt auf 7 STD pro Tag bezahlt rest aufs Zeitkonto ! AN arbeitet jeden Werktag -manchmal auch Samstags

Im Vertrag steht unter Urlaub:
Er beträgt danach bei ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses derzeit im ersten Jahr 24 Arbeitstage -bei teilzeitbeschäftigung ist der Urlaub zeitanteilig zu berechnen.

Da der AN aber jeden Werktag arbeitet hat er doch auch Anspruch auf die 24 Tage oder ??

Hallo,

nach dieser Logik hätte ja auch der Arbeitnehmer, der eine Stunde pro Tag arbeitet, Anspruch auf den vollen Urlaub.

Aus meiner Sicht bezieht sich der Urlaub auf eine 40-Stunden-Woche.
Bei 7 Arbeitsstunden pro Tag wären das, *nach meiner Rechnung*, 21 Urlaubstage.

Das hier ist aber, bekanntermaßen, keine Rechtsberatung.

Gruß,
Steve

Hi,

ja, das siehst du richtig. Der AN bekommt ja auch nur 7 Stunden pro Urlaubstag bezahlt und nicht (ca.) 8, wie ein vollbeschäftigter AN. Die Urlaubstage würden nur reduziert, wenn z.B. statt 5 Tage nur an 4 Tagen gearbeitet wird (dann 24 : 5 * 4).

Schönen Tag noch
Karin

Vereinfachte Sichtweise
Hallo

Er beträgt danach bei ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses derzeit im ersten Jahr 24 Arbeitstage -bei teilzeitbeschäftigung ist der Urlaub zeitanteilig zu berechnen.

Da wird ja vermutlich von einer 6-Tage-Woche ausgegangen, so dass es sich um 4 Wochen Urlaub handelt (24 : 4 = 6). und diese 4 Wochen Urlaub hat man, egal, ob man pro Woche 1, 2 oder 3 Tage oder 7 Tage arbeitet.

(Einzelne Tage Urlaub kann man wohl auch nehmen, aber dann kann ich es nicht mehr so unkompliziert darstellen)

Viele Grüße

Wenn man so gar keine Ahnung hat…
… sollte man vielleicht einfach schweigen.

Hallo,

Hallo,

nach dieser Logik hätte ja auch der Arbeitnehmer, der eine
Stunde pro Tag arbeitet, Anspruch auf den vollen Urlaub.

Hat er auch

Aus meiner Sicht bezieht sich der Urlaub auf eine
40-Stunden-Woche.

Das ist falsch

Bei 7 Arbeitsstunden pro Tag wären das, *nach meiner
Rechnung*, 21 Urlaubstage.

Urlaub wird immer in Arbeitstagen gerechnet - unabhängig von der Dauer des Arbeitstages.
Die Zahl der Stunden spielt grundsätzlich erst bei der Berechnung der Urlaubsvergütung eine Rolle.

Das hier ist aber, bekanntermaßen, keine Rechtsberatung.

Was im Fall Deiner Antwort auch gut so ist.

Gruß,

Kopfschüttelnd

Steve

Wolfgang

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