Aber ggf. neue Arbeitgeber kann Urlaub für das restliche Jahr geben oder ist er dahingehend eingeschränkt da der Urlaub ja bereits abgegolten ist (egal wie auch).
Wenn du dir Steves Link anschaust, siehst du auch, dass man beim neuen Arbeitgeber natürlich keinen weiteren Urlaubsanspruch für das laufende Jahr hat!
Allerdings hat die für Arbeitnehmer vorteilhafte Situation einen Haken.
Beim neuen Arbeitgeber wird der Jahresurlaub angerechnet, er wird also
nicht doppelt gewährt. Der neue Chef könnte also für das laufende Jahr
einen Urlaubsanspruch verweigern, wenn der Arbeitnehmer bereits in den
Genuss eines vollen Jahresurlaubes gekommen war. Der neue Arbeitgeber
kann daher eine Bescheinigung darüber verlangen, wie viel Urlaub der
neue Mitarbeiter bereits bekommen hat.
Antwort @RotAlge
Es gilt zunächst mal nur für den Urlaub, der vom BUrlG garantiert ist.
Allerdings müsste für den darüber hinausgehenden Urlaub schon dezidiert eine andere Regelung vereinbart sein, damit es nicht auch für diesen Teil zutrifft.