Hallo,
die gesetzliche Regelung ist folgende:
Bei einer 6 Tage Woche wären es 24 Tage,
bei einer 5 Tage Woche 20 Tage. Also immer 4 Wochen.
So weit zum Bundesurlaubsgesetz (§§ 3–6 BUrlG). Schau mal nach, ist genau beschrieben.
Allerdings:
Steht in Deinem Arbeitsvertrag wirklich 5 Tage Woche und wirklich 24 Tage Urlaub ? Beides ?
Ohne jegliche Einschränkungen ?
Wenn ja, dann hat Dein Arbeitgeber in dem Vertrag einen handwerklichen Fehler gemacht. Denn er hat beides so mit Dir vereinbart und der gesetzliche Anspruch ist ja ein Mindestanspruch. Somit wären bei einer 5 Tage Woche ohne weiteres auch 24 Tage oder mehr Urlaub möglich…
Die bleibt nichts anderes übrig, ihn mit dem Bundesurlaubsgesetz zu konfrontieren - dann natürlich auch mit allen möglichen Konsequenzen durchzuziehen, oder zu akzeptieren, dass er einen Fehler gemacht hat und nur 20 Tage, bzw. incl. Samstag den Urlaubsabbau zu akzeptieren.
Klar, eine ziemlich blöde Situation, aber wenn Du Dein Recht bekommen willst, musst Du es „erkämpfen“. Kommt darauf an wie wichtig Dir diese Arbeitsstelle ist.
Viel Glück bei den Gesprächen.
MfG
Harley