Wieviel verdient ein 'Vize-Bürgermesiter'

Hallo,

weiss jemand mit welchem Gehalt man als Vizebürgermeister rechnen kann (Mitte 30, Hochschulabschluss). Erfolgt die Bezahlung nach BAT? Wieviel bleibt bei einem Beamtengehalt Netto übrig?

Wäre nett, wenn da jemand bescheid weiss und Auskunft geben könnte.

Danke.
Gruß Pierre

Hi, Pierre, das hängt u.a. von der Ortsgröße und dem Bundesland ab. Das Kommunalrecht ist sehr unterschiedlich in Deutschland. Am besten, Du fragst bei Deiner Kommunalverwaltung an!
Gruß, multze

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Hallo,

was meinst Du mit „Vizebürgermeister“? AFAIR sind alle als Bürgermeister bezeichneten Stellvertreter in Deutschland ehrenamtlich tätig und bekommen nur eine Aufwandsentschädigung. Und selbst die Bürgermeister sind je nach Bundesland ehrenamtlich tätig. Nur bei so genannter „Eingleisigkeit“, wenn der Bürgermeister nicht nur Repräsentant sondern auch Verwaltungschef ist (inzwischen überwiegend der Fall), ist er Wahlbeamter und wird dem entsprechend nach den B-Tarifen alimentiert. Bei Eingleisigkeit gibt es dann neben den ehrenamtlichen Stellvertretern, die sich Bürgermeister nennen, auch noch einen Stellvertreter in der Behörde. Er ist AFAIR ebenfalls immer Wahlbeamter (z.B. in Nds. Dezernent, der damit dann zum 1. Stadtrat wird) und bekommt ebenfalls einen B-Tarif. Welcher Tarif gewährt wird, hängt von der Größe der Kommune ab.

Gruß vom Wiz

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Ortsgrösse = Einwohnerzahl - owT
.

Hallo,

Ebenso Hallo :smile:

weiss jemand mit welchem Gehalt man als Vizebürgermeister
rechnen kann (Mitte 30, Hochschulabschluss). Erfolgt die
Bezahlung nach BAT? Wieviel bleibt bei einem Beamtengehalt
Netto übrig?

Die richtet sich weder nach BAT, noch nach TVöD noch nach dem Landesbesoldungsgesetz.
Gemäß der Aufwandsentschädigungsverordnung (http://www.sadaba.de/Index/GSLx_AufwEVO.html) ist das „Gehalt“ eines Bürgermeisters (sorry, ich weiß nicht was ein Vizebgm ist, bitte um kurze ERläuterung) richtet sich die AE nach der Einwohnerzahl bzw. Gemeindegröße, wie hier schon richtigerweise von anderen Usern mitgeteilt wurde. Die Größe der Gemeinde und die Einwohnerzahl richtet sich nach den jährlichen Angaben des Statistischen Landesamtes.

Habe gerade mal durchs Net gegoogelt. Ein Vizebürgermeister wird, was auch immer er sein mag *g*, nach der Aufwandsentschädigungsverordnung vergütet.

Hierbei muss noch beachtet werden, dass bis ca. 400 EUR = 154 EUR steuerfrei sind (bzw. ab ca. 400 EUR sind 33,333 % st.frei und 66,666 % st.pflichtig).

Wäre nett, wenn da jemand bescheid weiss und Auskunft geben
könnte.

Recicht dir das so aus?

Danke.
Gruß Pierre

Bitte.

Gruß cArina

Vielen Dank für die ganzen Antworten :smile:.

Hallo Pierre,

ich bin so ein ehrenamtlicher 1. Stellvertretender Bürgermeister (ich denke, den meinst Du mit Vize). Es ist tatsächlich so, dass es von Bundesland zu Bundesland völlig unterschiedlich ist, welche Stellung dieser Stellvertretende Bürgermeister hat und was er dafür erhält. In den meisten Fällen ist er tatsächlich ehrenamtlich tätig und enthält eine Aufwandsentschädigung, die sich meistens nach der Einwohnerzahl der Kommune richtet.
In unserem Bundesland müssen die Stellvertretenden Bürgermeister unmittelbar dem Leiter der Verwaltung (dem Bürgermeister) nachgeordnete leitende Angestellte oder Beamte sein. Sie werden aus den Vorschlägen durch die Stadtvertretersitzung gewählt und anschließend zu Ehrenbeamten ernannt. Dies regelt die Kommunalverfassung des jeweiligen Bundeslandes. Die Rechtsgrundlage für die Aufwandsentschädigung bildet in unserem Bundesland die Entschädigungsverordnung. Wie schon in den anderen Beiträgen erwähnt wurde, richtet sich die Höhe der Aufwandsentschädigung nach der Einwohnerzahl der Kommune.
Ich kann Dir aber aus eigener Erfahrung sagen, dass die gezahlte Aufwandsentschädigung den Aufwand, den man tatsächlich hat und die Zeit, die man investiert, nich einmal ansatzweise aufwiegt - deshalb ja auch EHRENAMTLICH.
Wenn du mehr wissen willst, teile mir das Bundesland und die Kommune mit, um die es Dir geht. Dann würde ich mich mal schlau machen, wenn Du möchtest.

Gruß, thomania

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