Hallo
Ist es zu hoch gegriffen, wenn Sie ca.
1200 € netto als Gehaltsvorstellung angibt?
Das kann man so pauschal wieder einmal nicht sagen, ohne die Lohnsteuerklasse zu kennen … am wahrscheinlichsten sind I/IV oder III … aber weiß mans …
bei Berufenet ist zB folgendes zu finden:
_Verdienst/Einkommen
Das Einkommen der Beschäftigten von Bund und Kommunen richtet sich nach der Eingruppierung in die Entgeltgruppen und Stufen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), der am 1. Oktober 2005 in Kraft getreten ist. Manche Einrichtungen und Arbeitgeber lehnen ihre Vergütungen an die Vereinbarungen im öffentlichen Dienst an. Auch in der privaten Wirtschaft haben Tarifverträge einen maßgeblichen Einfluss auf den Verdienst. Einkommen werden aber auch unabhängig von Tarifverträgen vereinbart.
Die Zuordnung zu den tariflichen Vergütungsgruppen hängt beispielsweise davon ab, welche Ausbildung vorliegt, ob Fortbildungen absolviert wurden, wie komplex die Aufgaben sind, wie groß die Verantwortung ist und welche beruflichen Erfahrungen vorliegen. Auch regionale und branchenspezifische Faktoren spielen eine Rolle bei der Einkommenshöhe.
Die hier genannten beispielhaften Grundvergütungen bei einer Tätigkeit als Hauswirtschafter/in sollen der Orientierung dienen und einen Eindruck von der Bandbreite der Einkommen vermitteln. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.
Tarifbereich öffentlicher Dienst, Tarifgebiet West
Bei einer Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5, Stufe 3 bis Stufe 6, erhalten Beschäftigte bei den Kommunen ein Monatsbruttoentgelt von € 1.970 bis € 2.185. Das Erreichen der jeweils nächsten Stufe ist von den Zeiten ununterbrochener Tätigkeit in der Entgeltgruppe und der Leistung abhängig.
Tarifbereich öffentlicher Dienst, Tarifgebiet Ost
Im Tarifgebiet Ost werden 94 v.H. der o.g. Entgelte bezahlt.
Tarifbereich Privathaushalte Bayern
Beschäftigte mit Berufsausbildung erhalten ein Bruttoentgelt von € 1.460 im Monat._
Vielleicht hilfts ja trotzdem.
Grüße Wawi