Wieviel 'Vermögen' darf man bei Pflegefall haben?

Hallo!

Ein Ehepaar ist 62 und 66. Dem Ehemann (66) wurden beide Beine abgenommen. Die Ehefrau ist mit der Pflege überfordert und der Ehemann muss ins Pflegeheim.
Nun haben die beiden eine Rücklage von etwa 8 000 Euro in Sparbüchern und Sparanlagen.

Müssen sie mit diesem Geld das Pflegeheim bezahlen oder bleibt es, wofür es mal geplant war (außergewöhnliche Belastungen und Beerdigungen)?

Gruß
Andreas

Hallo,

also generell ein Tipp hierzu: haben sie zur Kostendeckung ggf. noch Pflegewohngeld herangezogen?! Dieses wird unterschiedlich in den Bundedländern gezahlt und kann, z.B. in NRW, hier in Essen bis zu ca. 690€ betragen und wird anteilig ausgezahlt. Dieses wird von der jeweiligen Pflegeeinrichtung beantragt. Anrecht hierauf hat nur derjenige, mit einem Vermögen unter 10.000€! Wer darüber liegt, muss sein Vermögen zur Kostendeckung einsetzen, bis es unter die 10.000€ Grenze gerutscht ist.

Würde aber noch mal im Brett "Älterwerden " fragen!

Hi,
falls Sozialhilfe nach dem 7. Kapitel des SGB XII (Hilfe zur Pflege) in Anspruch genommen werden muss, gilt hierfür diese Durchführungsverordnung http://bundesrecht.juris.de/bshg_88abs2dv_1988/__1.html zu den Kleineren Barbeträgen nach §90 - also je 2600 €.

Gruß
Ingo