Wieviel % Verzinsung auf meine Kaution?

Neulich zahlte mir mein ehemaliger Vermieter meine Kaution (DM 250) zurück. Bei der Übergabe habe ich vergessen, auf eine Verzinsung der gezahlten Kaution zu bestehen. Daher meine Fragen: 1) habe ich rechtlichen Anspruch auf eine Verzinsung meiner Kaution?; 2) auch wie in meinem Fall nachträglich?; 3) wieviel % Zinsen p.a. kann ich einfordern?
Danke an alle, die mir helfen!

Der Vermieter muss die Kaution grundsätzlich verzinsen. Die Zinsen muss er dem Mieter mit der Kaution aushändigen oder bei Ansprüchen gegen den Mieter in der Kautionsabrechnung mit dem Gesamtguthaben (Kaution zzgl. Zinsen) als Guthaben des Mieters berücksichtigen. Es werden mindestens 1,5 % Zinsen als korrekt angesehen. Wenn der der Vermieter die Kaution auf seinen Namen angelegt hatte, stehen neben den Zinsen auch die gezahlten Beträge der Zinsertragsteuer Dir zu. Also, Vermieter auffordern zu korrekten Abrechnung.

Gruss Günter

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