Guten Tag allerseits,
angenommen X ist selbstständig bei einem Packetdienst/Transportunternehmen.
Was muss man vom Gewinn versteuern ?
gruß
Guten Tag allerseits,
angenommen X ist selbstständig bei einem Packetdienst/Transportunternehmen.
Was muss man vom Gewinn versteuern ?
gruß
Hallo,
ist selbstständig bei einem …unternehmen.
Die Formulierung riecht nach Scheinselbstständigkeit.
Was muss man vom Gewinn versteuern ?
Der Gewinn (das ist nicht der Umsatz oder die Einnahmen) muß komplett versteuert werden - das Finanzamt läßt einem aber in der Regel mindestens die Hälfte zum leben. Bei so viel Sachkenntnis ist der Gang zum Steuerberater dringend zu empfehlen.
Cu Rene
Hallo,
ist selbstständig bei einem …unternehmen.
Die Formulierung riecht nach Scheinselbstständigkeit.
Nein, es ist keine Scheinselbständigkeit, bitte keine Vermutungen aufstellen.
Was muss man vom Gewinn versteuern ?
Der Gewinn (das ist nicht der Umsatz oder die Einnahmen) muß
komplett versteuert werden - das Finanzamt läßt einem aber in
der Regel mindestens die Hälfte zum leben. Bei so viel
Sachkenntnis ist der Gang zum Steuerberater dringend zu
empfehlen.
Mit Gewinn ist gemeint wenn der Unternehmer sich den Lohn auszahlt sagen wir von 2000€, was bezahlt der dann an steuerlichen Abgaben?
Was ist wenn er sich 3350€ auszahlt, wie hoch wären die steuerlichen abgaben dort?
Gruß
Hallo!
Mit Gewinn ist gemeint wenn der Unternehmer sich den Lohn
auszahlt
Welcher Unternehmer? Meinst Du damit den Selbständigen? Der zahlt sich aber keinen Lohn aus, sondern kriegt das, was am Schluß übrig bleibt - eben den Gewinn.
sagen wir von 2000€, was bezahlt der dann an
steuerlichen Abgaben?
Die Steuerlast richtet sich nach der Steuerklasse, Familienstand, Freibeträgen, Steuersparmodellen etc. Wieviel zu versteuerndes Einkommen bei Einkünften von 2000 Euro übrig bleibt, lässt sich unmöglich sagen. Darüberhinaus muss der Selbstständige die Krankenkasse komplett selbst bezahlen, also ohne Arbeitgeberanteil. Außerdem muss er selbst für schlechte Zeiten und seinen Lebensabend vorsorgen - dafür zahlt er keine Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Zugegeben, jeder hat mal klein angefangen, aber diesem Selbständigen scheinen die simpelsten Grundkenntnisse zu fehlen, die für eine erfolgreiche Selbständigkeit zwingend notwendig sind. Da weiß man gar nicht, wo man mit dem Erklären anfangen soll - und es würde den Rahmen des Forums sprengen. Ich würde dringend ein Fortbildungseminar oder einen langen Termin beim Steuerberater empfehlen. Der Selbstständige denkt nach wie vor in Kategorien wie ein Angestellter - ein Grund, warum das so stark nach Scheinselbständigkeit riecht.
Gruß,
Max
Moin,
lad Dir mal die Broschüre herunter oder bestelle sie Dir (kostenlos!):
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/publikati…
Viele Fragen werden da geklärt.
Viel Erfolg!
Gruß Volker
Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer
Kleine Anmerkung:
Steuerklassen gibt es nur bei der Berechnung der Lohnsteuer. Bei der Berechnung der Einkommensteuer interessieren diese Lohnsteuerklassen nicht.
Zum UP:
Gewinn ist das was nach Abzug der Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen übrig bleibt. Und der Gewinn gehört zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Und diese Einkünfte unterliegen der Einkommen- und ggf. der Gewerbesteuer. Und nicht das was sich der Unternehmer „ausbezahlt“. Die Umsatzsteuer spielt hier dann auch eine kleine feine Rolle.
Die Höhe der Einkommensteuer hängt von weiteren abzugsfähigen Aufwendungen, Familienstand etc. pp.
Hallo!
Steuerklassen gibt es nur bei der Berechnung der Lohnsteuer.
Bei der Berechnung der Einkommensteuer interessieren diese
Lohnsteuerklassen nicht.
Ja, du hast recht. Me culpa. Die Steuerklasse hat ja nur für den Steuervorabzuug eine Bedeutung. Das hatte ich nicht berücksichtigt. Was ich ausdrücken wollte, ist daß die Frage nicht pauschal beantwortbar ist, weil es von diversen Faktoren abhängt.
Gruß,
Max
Hallo,
Nein, es ist keine Scheinselbständigkeit, bitte keine
Vermutungen aufstellen.
Etliche Verträge in dieser Branche sind hart am Rande dessen, was noch zulässig ist. Wenn man sich da nicht sicher ist, beraten die Sozialversicherungsträger dazu gerne (soweit ich weiß kostenlos).
Mit Gewinn ist gemeint wenn der Unternehmer sich den Lohn
auszahlt sagen wir von 2000€, was bezahlt der dann an
steuerlichen Abgaben?
Handelt es sich um eine GmbH, bei der der einzige Gesellschafter angestellt ist? Dann wäre ein Besuch beim Steuerberater noch dringender anzuraten, das kann man hier unmöglich abschließend behandeln und eine Beratung im Einzelfall wäre ohnehin nicht erlaubt.
Sonst kommt nach der Gründung ein Fragebogen vom Finanzamt (und noch ein paar mehr), in dem auch nach dem erwarteten Umsatz und Gewinn im ersten Jahr gefragt wird. Nach den Angaben legt das Amt dann evtl. fällige Einkommensteuervorauszahungen fest, damit die Nachzahlung später nicht gleich zur (Privat-)Insolvenz führt, wenn man dafür nichts zurückgelegt hat.
Cu Rene
Mit Gewinn ist gemeint wenn der Unternehmer sich den Lohn
auszahlt
„Sich den Lohn auszahlen“ gibt es nur bei so was wie einer GmbH.
Wenn die die Buchhaltung mit mit einer EÜR erfügt, wird damit der Gewinn ermittelt und der wird versteuert.
Wenn der Gewinn 2000 oder 3500 EUR (pro Jahr / pro Monat?) beträgt,
ist die Frage, was noch an Einkünften dazu kommt und was an privaten Sachen von der Steuer abgesetzt werden kann.
Die Jahressumme kann man mit Hilfe eines Steuerrrechners ermtteln:
googel mal nach
steuergechner Grenzsteuer online
Gruß JK