Liebe/-r Experte/-in,
wenn ein MA im März eingestellt ist und März bis Sept. 15 Std. dann Okt-Dez. 30 Std. arbeitet. Man muss für 10 Monate anteilig Weihnachtsgeld bezahlen, aber für 15 Std. (weil der Durchschnitt von Juli-Sept gilt?) oder für 30 Std. weil das WG im Nov. ausgezahlt wird?
Vielleicht könnt Ihr mir dazu auch den passenden § nennen.
Danke schon mal für eure Antworten.
LG
Ilayda
Hallo,
Leider kann ich dir über dieses Gebiet keine Auskunft geben, weil ich mich leider nicht auskenne und die Vergütung mit dem Weihnachtsgeld in jedem Betrieb anders gehandhabt wird.
Tut mir leid, dass ich dir nichts anderes schreiben kann!
Liebe Grüße
Pia
Hi,
schau mal hier und beachte insbesondere die
Protokollerklärung zu Absatz 2:
Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts werden die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert und durch drei geteilt; dies gilt auch bei einer Änderung des Beschäftigungsumfangs.
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http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/inf…
Gruß