Wieviel Wertminderung bei lebenslanges Wohnrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,

um meine Frage zu konkretisieren und aus den Punkt zu bringen:
Ich würde zu gerne erfahren, um wieviel Prozent man von Verkehrswert einer Immobilie beim Kauf abziehen muss, wenn ein lebenslanges Wohnrecht auf das Objekt besteht?

Gibt es da irgendeine Formel oder Prozentsatz, die es Gutachter und Rechtsanwälten erlaubt den aktuellen Wert durch den Abzug des Wohnrechts zu berechnen?
Und welches Risiko besteht allgemein, wenn der Wohnrechtbesitzter(ohne vertragliche Zusatzvereinbahrungen) sich entscheidet seine Verbrauchskosten nicht mehr zu bezahlen oder eine soziale Einrichtung die Auszahlung des Wohnrechts fordert?

Danke im voraus und mit freundlichen Grüßen

Hallo,
der Wert wird mit Hilfe sog. „Sterbetafeln“ ermittelt, d.h. anhand des noch zu erwartenden „Restlebensalters“ des Berechtigten. Mit diesen Jahren wird üblicherweise eine ortsüblich vergleichbare Miete kapitalisiert. Der örtliche Gutachterausschuss für Grundstückswerte gibt da Auskünfte zu.
Gruß vom
Schnabel