Guten Tag,
ich würde gerne eine Job annehmen bei dem ich auf Abruf arbeiten würde. Im Voraus kann mir der Arbeitgeber nicht sagen, wie oft er mich in der Woche oder gar im Monat einsetzen wird. Ich würde 10,57€ in der Stunde verdienen und maximal arbeite ich 6 Stunden am Tag.
Ich erhalte Hartz IV und nun ist meine Frage inwiefern, das geregelt werden könnte.
Es kann passieren, dass ich einen Monat 400,00€ verdiene, da ich maximal auf 400,00€-Basis verdienen will aber es kann auch passieren, dass ich mal nur 100,00€ verdiene, das es keine Pausale gibt.
Wie kann ich da am günstigen beim Amt vorgehen?
Danke für die Antwort.
Hallo Jessica,
da fiel mir beim Lesen sofort ein, dass du in der Regel ja keine 400 Euro bekommen kannst und ich habe die entsprechende Stelle mal kurz rausgesucht >>
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03…
Und schau dir das mal an, ein Ausschnitt >>
„Eine andere Möglichkeit wäre, aus dem 400€ Job, der zwar sozialversicherungspflichtig ist, bei dem man aber tatsächlich nicht sozialversichert ist, einen Job zu machen, in dem man versichert ist.
Das kostet den Arbeitgeber, wenn man es richtig macht, d.h. richtig rechnet, keinen Cent mehr als der 400€ Job und man hat unter dem Strich sogar mehr raus. Gegebenenfalls sollte der Arbeitgeber dazu seinen Steuerberater hinzuziehen.“
Das heißt im Klartext aber auch, dass es wenig Sinn macht, diesen Job anzunehmen, wenn du ihn als 400-Euro-Job annimmst mit einem Entgelt knapp unter 400 € …
Gruß
H.
Wieso sollte sie denn keine 400 Euro bekommen können ?
Mal abgesehen davon,
ist der Vorschlag auf der verlinkten Seite, den Job eventuell nicht anzunehmen,
sehr kritisch zu sehen, weil das Amt fordert in der Regel eine gewisse
Aktivität in der Hinsicht, auch wenn der Lohn erst mal nicht ganz ausreichen sollte.
Wieso sollte sie denn keine 400 Euro bekommen können ?
Hallo,
steht z. B. hier >>
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/zuve…
Ausschnitt:
"Für erwerbstätige Hartz IV Empfänger gibt es Einkommensfreibeträge, die zum 1. Juli 2011 neu gefasst wurden… Danach können zum Arbeitslosengeld II 100 Euro brutto anrechnungsfrei monatlich hinzuverdient werden. Dies ist der anrechnungsfreie Grundfreibetrag. Dieser Grundfreibetrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 Euro,
- Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen in Höhe von 30 Euro,
- Fahrtkosten.
(Fahrtkosten können darüber hinaus mit 0,20 Euro pro Kilometer abgesetzt werden, wenn ein monatliches Einkommen von mehr als 400 Euro erzielt wird, falls die Summe der abzugsfähigen Beträge gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3 - 5 SGB II die Grenzen von 100 Euro übersteigt.)
Einkommen, das den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt, wird gestaffelt auf das Arbeitslosengeld II / ALG II angerechnet, und zwar folgendermaßen:
- von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 101 Euro bis 1000 Euro 80 % auf das ALG II angerechnet, 20% sind also anrechnungsfrei.
- von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 1001 Euro bis 1.200 Euro (1.500 Euro für Bedürftige mit Kind) 90 % auf das ALG 2 angerechnet, 10% sind anrechnungsfrei."
Dies heißt, dass den Hartz 4 Empfängern von verdienten 400 Euros 160 Euros bleiben …
Gruß
H.
Ja gut,
aber die 400 Euro bekommt sie schon in die eigene Tasche.
Nur das Amt zahlt dann weniger dazu; so dass man insgesamt auf die Sozialhilfe plus Freibeträge kommt.
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