Guten Tag,
wir hatten im Sommer einen Überspannungsschaden durch Blitzschlag an unserem Wäschetrockner. Mittlerweile hat unser Elektriker uns ein Angebot geschickt. Die Reparatur des Teil würde ca. 350 Euro kosten. Da der Trockner bereits fast 9 Jahre ist, hat er alternativ ein gleichwertiges Neugerät angeboten - Kostenpunkt 799 Euro.
Mit welcher Leistung meiner Hausratversicherung kann ich rechnen (im Jahr 2000 haben wir für den Trockner 1.350 DM bezahlt)? Bekomme ich da den „Zeitwert“ ersetzt? Wenn ja, wie wird der berechnet?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank,
heidrunelke
Hallo Heidrunelke,
üblicherweise erstattet die Hausratversicherung die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes eines vergleichbaren Neugeräts.
Da die Reparaturkosten im vorliegenden Fall deutlich unter dem Neupreis liegen, erstattet der Versicherer hier 350 € - auch wenn nicht reparariert, sondern neu gekauft wird.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch
P.S.: Eine Zeitwerterstattung ist nur dann zu „befürchten“, wenn es sich um ein ausrangiertes, nicht mehr in Gebrauch befindliches Gerät handelt.