Hallo!
Wenn eine Leistung (falls relevant: Beratung zur energ. Gebäudesanierung) erbracht wird - in welchem Zeitraum muß die Rechnung dafür gestellt werden, welche Verjährungsfrist(en) gelten?
In der Hoffnung auf Rat
Gruß
Hans
Hallo!
Wenn eine Leistung (falls relevant: Beratung zur energ. Gebäudesanierung) erbracht wird - in welchem Zeitraum muß die Rechnung dafür gestellt werden, welche Verjährungsfrist(en) gelten?
In der Hoffnung auf Rat
Gruß
Hans
3 Jahre
Die Verjährung beginnt im darauffolgenden Jahr in dem der Anspruch entstanden ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html und nicht wann die Rechnung gestellt wurde! ramses90
Naja, ich weiß schon, was Du meinst, aber um es ganz klarzustellen: die Verjährungsfrist beginnt am Schluß des Jahres zu laufen, in dem die Forderung entstanden ist. Steht ja so auch im Gesetz.