Hallo
Wie lange hat ein Vermieter ein Recht auf eine Nebenkosten-Nachzahlung? Folgendes Beispiel:
Einzug am 01. Februar 2007, bis heute keine Nebenkostenabrechnung bekommen. Immer noch in der Wohnung wohnhaft.
Kann das bedeuten, dass die inzwischen die Nebenkosten-Ansprüchen von 02/07 bis 09/07 verjährt sind - da ist ja schon mehr als ein Jahr dazwischen vergangen…
Verjähren die Ansprüche des Jahres 2007 am 01. Januar 09?
Vielen Dank für eure Hilfe!