Wieviel Zugewinnausgleich muß ich bezahlen

Guten Morgen,
ich brauche bitte mal eine Auskunft.
Am 28.08.2001 haben mein Mann und ich geheiratet. Vermögen hatten wir keines.
Im Juli 2009 haben wir uns für 60.000€ eine Eigentumswohnung gekauft.
Meine Eltern haben mir eine Schenkung von 25000€ zukommen lassen. Und einen Privatkredit von 10000€ von denen ich 5200€ abgezahlt habe, und den Rest von 4800€ haben mir meine Eltern erlassen (geschenkt). Alles belegbar.
Wir hatten bis dahin eine Summe von ca. 23500€ zusammen gespart.
Nur leben wir getrennt und es wird zur Scheidung kommen.
Ich werde die Wohnung behalten und muß meinem Mann ja dann den Zugewinnausgleich zahlen.
Kann mir jemand bitte ausrechnen wieviel da auf mich zukommt? Oder erklären, wie man das rechnet.
Ganz lieben Dank im voraus.

@Emine1961,
eine genaue Aufrechnung kann dir hier keiner geben.
Es kommt jedes Mal auf die ganz persönlichen Gegebenheiten an.
Als Grobe Richtwerte kann man sich an folgendem orientieren.

Es werden die Schulden die in der Ehe gemacht wurden geteilt.
Es werden die Guthaben die in der Ehe erwirtschaftet wurden geteilt.
Hat ein Partner in die Ehe Geld eingebracht, weil der Bräutigam pleite war oder Sie im einen Kredit abgelöst haben, dann muss er das bei einer Scheidung zurückzahlen.

Erbschaften und Schenkungen für einen Partner, gehören nach oder bei der Scheidung ihnen und werden nicht geteilt. Die/der EX kann also von einer Schenkung im Regelfall kein Zugewinn erhalten.

Sprich, Er bekommt von dem Geld was in der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde und in die Wohnung geflossen ist, die Hälfte. Ist die Wohnung jetzt, zum Zeitpunkt der Scheidung mehr Wert. Lässt sich teuerer verkaufen, als Sie erworben wurde, ist das der Zugewinn und muss geteilt werden.
Davon muss der EX sich aber die Schenkung, was anteilig in der Wohnung steckt usw. Gegenrechnen lassen.

mfg falkoo

vielen lieben Dank

Danke für den lieben Gruß und viel Glück und Zufriedenheit auf deinem weiteren Weg.
mfg falkoo

vielen lieben Dank