Guten Morgen,
ich brauche bitte mal eine Auskunft.
Am 28.08.20ugewinnaus1 haben mein Mann und ich geheiratet. Vermögen hatten wir keines.
Im Juli 2009 haben wir uns für 60.000€ eine Eigentumswohnung gekauft.
Meine Eltern haben mir eine Schenkung von 25000€ zukommen lassen. Und einen Privatkredit von 10000€ von denen ich 5200€ abgezahlt habe, und den Rest von 4800€ haben mir meine Eltern erlassen (geschenkt). Alles belegbar.
Wir hatten bis dahin eine Summe von ca. 23500€ zusammen gespart.
Nur leben wir getrennt und es wird zur Scheidung kommen.
Ich werde die Wohnung behalten und muß meinem Mann ja dann den Zugewinnausgleich zahlen.
Kann mir jemand bitte ausrechnen wieviel da auf mich zukommt? Oder erklären, wie man das rechnet.
Ganz lieben Dank im voraus.
Hallo,
das hängt von vielen Details ab, die innerhalb eines solchen Portals nicht abgeklärt werden können. Wichtig ist dabei auch, ob die Schenkung notariell beglaubigt ist. Eine solche Fragestellung geht intensiv in eine kompklexe Rechtsberatung, die hier eh nicht gegeben werden darf.
Einkommensabhängig besteht vielleicht Anspruch auf einen Beratungshilfeberechtigungsschein (beim Amtsgericht beantragen). Damit kostet eine umfangreiche Rechtsberatung bei einem Fachanwalt 10 €.
LG
Mit Zugewinn Kennwort mich nicht aus, vor allem wenn Schenkungen involviert sind. Sorry
Guten Abend
Alle Belege nehmen zum Anwalt gehen und eine Aufstellung machen lassen, dann sind Sie auf der sicheren Seite
Viel Glück
Hallo, beim Zugewinn wird geschaut, wer wieviel Vermögen am Anfang der Ehe hatte. Dann wird am Ende der Ehe nochmal gerechnet, wer wieviel Vermögen hat. Es wird geschaut, wer in der Ehe wieviel Vermögen zum Anfangsvermögen dazu erhalten hat; wer mehr hat, muss dem anderen so viel abgeben, dass beide gleich viel dazu bekommen haben. Berechnen werden das dann eh die Anwälte. Haben Sie denn noch Verbindlichkeiten, z.B. für die gemeinsame Wohnung? Alles Gute!
Vielen lieben Dank und schönes Wochenende
hallo,
sorry, kann ich nicht helfen…
lisa
vielen lieben Dank!!!
Trotzdem lieben Dank
hallo,
sorry, kann ich nicht helfen…lisa
Hallo,
dass kann ich dir leider auch nicht so genau sagen.
Vielleicht fragst du am Besten einen Fachanwalt für Familienrecht, denn den brauchst du ja ohnehin für die Scheidung.
lg, Speedy
Hallo,
grundsätzlich gilt bei Zugewinn, dass alles während der Ehe erworbene Vermögen zu gleichen Teilen geht.
Ansonsten empfehle ich auf jeden Fall die Beratung durch einen Anwalt oder Steuerberater.
Für Rückfragen erreichst du mich unter
[email protected]
Alles Gute und lieben Gruß
Bernd
Hallo Emine,
grundsätzlich gilt das Geschenkte, wenn es nicht direkt an Einen geschenkt wurde für beide.
ansonsten kann dieser Betrag errechnet werden.
Grundsätzlich gilt. Endvermögen minus Anfangsvermögen geteilte durch 2.
Beim Zugewinn ist aber der Wert der Wohnung noch entscheidend. hat sich dieser verändert?
Ob die vereinzelte Schenkungen in das gemeinsame Vermögen eingehen, das muss der Scheidungsannwalt/Richter sagen.
Gruß
EJWW