Guten Abend zusammen,
mal angenommen Mitarbeiter A arbeitet seit sieben Jahren im selben Bereich. Von den ersten drei Jahren gibt es ein Zwischenzeugnis aufgrund Vorgesetztenwechsel. Nun wechselt A in einen vollkommen anderen Bereich. Er möchte ein Zwischenzeugnis über die gesamten sieben Jahre haben (aus einem Guss) und nicht eines über die ersten drei und ein weiteres über die verbleibenden vier Jahre.
Liegt diese Entscheidung allein im Ermessensspielraum des Arbeitgebers oder gibt es hierzu rechtliche Grundlagen/Aussagen??
Verhandlungsgeschick?
Vielen Dank für entsprechende Hinweise.
Gruß