hallo,ich schreibe eine hausarbeit über alg2 und ich komme nicht weiter.ich bräuchte angaben,wieviel ein hartz 4 empfänger an bewerbungen schreiben muss?und wieviele unzulässig sind.gibt es da ein beschluss/urteil vom oberverwaltungsgericht,dass z.b. eine gewisse menge gemacht werden muss.
die arge selbst will mir dazu keine infos geben.find ich schade.deshalb frage ich hier.würd mich freuen
Tut mir leid, da kann ich auch nicht weiterhelfen.
Aber vielleicht einmal hier versuchen:
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits…
http://www.forum-sozialhilfe.de/
Viel Erfolg.
Da gibt es keine Anzahl und auch keine Beschlüsse.
Sich bemühen um auf den Arbeitsmarkt zu kommen, heißt nicht nur schriftliche Bewerbungen zu schreiben, sondern auch anrufen, mailen, ansprechen und nachfragen, Zeitungen und Broschüren studieren.
Wenn nichts da ist und mir nichts zusagt, kann ich mich eben auch nicht bewerben.
Einfach, es hängt von der Person und der Arbeitsmarktlage ab. Es gibt keine fixe Anzahl. Nur, es gibt für Bewerbungskosten max. 260.-/Jahr. Pro Bewerbung werden 5.- kalkuliert!
Nebenbei, wenn Sie Ihre Hausarbeit so verfassen, wie die Anfrage…
Hallo,
mei welche ARGE hast du denn da gefragt. Wie nett die sind. Ich kann dir leider auch nicht weiterhelfen. Kenn mich nur in leistungsrelevanten Fragen aus, aber leider nicht vermittlertechnisch.
Sorry, wirklich
Hab schnell mal in Foren geschaut. Die schreiben dies ist abhängig von der jeweils verfassten Eingliederungsvereinbarung. Diese wird nach dem Erstantrag und auch ab und an während des Bezuges geändert bzw. aufgesetzt. Es ist möglich das in dieser Vereinbarung steht man muss nur eine Weiterbildung machen (daher keine Bewerbungen schreiben muss) oder es wird z. B. festgelegt man muss 3 im Monat schreiben. Aber ich denke das ist individuell, jeder Fall / jede Person wird unterschiedlich behandelt. Jemand der keinen Abschluss hat z. B. wird denk ich keine Schreiben müssen, sondern wird durch die Eingliederungsvereinbarung verpflichtet einen Schulabschluss nachzuholen. Eine Alleinerziehende Mutter, welche Kinder unter 3 Jahre hat, muss sich nicht bewerben (es sei denn sie möchte wieder arbeiten), da diese aufgrund des Alters der Kinder nicht vermittelt wird.
Ich hoffe das reicht ein wenig um dich weiterzubringen .
Hallo - also das ist unterschiedlich. Letztendlich entscheidet der Sachbearbeiter der Arge. Das kann von einer pro Woche bis zu 5 pro Woche gehen. Das kommt auf die Sympathie der Betreffenden an. Hört sich wüst an - kann aber so sein. Ein Hartz4-Empfänger, dem der SB nicht wohlgesonnen ist, hat einen verflixt schweren Stand! Ganz neu sind wieder Änderungen - und diese legen immer mehr Entscheidungen und die Freiheit dazu in die Hände des SB.
Es ist auch nicht die Anzahl der Bewerbungen, die entscheidend ist, sondern die „Mitwirkungspflicht“ des H4-Empfängers.
Hoffe, ich konnte ein klein wenig helfen. Godd luck!
das weiß ich auch nicht
Hallo,
mir nicht bekannt, dass es eine Obergrenze gibt.
Bei Personen die Chancen am Arbeitsmarkt haben oder in Gegenden, in denen relativ viele Arbeitsplätze angeboten werden durchaus 5 - 10 Bewerbungen gefordert.
Die Anzahl kann aber auch auf ein bis zwei abgesenkt werden wenn Bewerberprofil oder der regionale Arbeitsmarkt nicht mehr hergeben.
Die Sachbearbeiter haben also einen gewissen Spielraum.
Grüsse
Frank
Die sind relativ im Einklang mit der Agentur für Arbeit. Schau da mal rein. Wenn man sich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellt oder Angebote ohne Begründung ablehnt, warum man die Arbeit nicht antritt wird einem ALG1 gesperrt.
Das gleiche gilt nicht unbedingt für ALG2 Empfänger. Die werden vom sozialen Netz aufgefangen, für die die arbeitende Bevölkerung Steuern zahlt.
ALG2 greift, wenn alle möglichen Quellen ausgeschlossen sind. 1. Familie, 2. Wohngeld, 3.ALG1 usw.
Eine Person, die ehrlich Arbeit sucht ist evtl. bereit sich umschulen zu lassen und bewirbt sich wo es geht und der Lohn tragbar ist. Freiwillig.
Andere benutzen diese soziale Plattform als Alibi, schreiben schlechte Bewerbungen, lassen sich abmahnen und brechen sich freiwillig Körperteile, um schmarotzen zu können.
2001 war ich ALG2 Empfänger. Dann habe ich Altenpflege gelernt. Ich bin jetzt 48, habe immer nach Arbeit gesucht; meine längste Durststrecke ohne Arbeit waren 4 Monate. Ich habe mich weitergebildet und fortgebildet und leite jetzt eine Station in einer Pflegeeinrichtung.
Meinem Sohn und seinen Kindern (dir und deinen auch) wird es schlechter gehen. Noch
weniger Arbeitswillige, mehr Gewalt und das soziale Netz wird zugrunde gehen, weil keiner mehr arbeitet, oder bescheißt und somit keine Steuern zahlt für Bedürftige. Das hat noch mehr Gewalt zur Folge. Der Kreislauf ist abwärts.
Früher haben die Menschen mit 15-18 die Schule beendet. 2-5 Jahre Lehre oder Studium, dann mit 17 oder spätestens 25 qualifiziert gearbeitet. Und jetzt? Es wird studiert oder gegammelt, bis man 30 ist. Wenn immer weniger einzahlen, kommt immer weniger raus. Der Topf ist irgendwann leer. Einfache Rechnung. Das sehen die wenigsten. Schreib lieber darüber eine Hausarbeit.
Es gibt meines Erachtens nach kein „wie oft muss ich mich bewerben“ sondern ein kontinuierliches Zeichen (Kopien von Bewerbungen/Absagen), aus denen hervorgeht, dass der Bewerber ernsthaft an Arbeit interessiert ist. Das wird auch in Pauschalen erstattet.
Also, da gibt es auch keine Zahlen, denn das ist allein Ermessenssache des persönlichen Ansprechpartners (pAp) oder Fallmanagers (FM) und kann im Einzelfall stark unterschiedlich sein. Die Anzahl wird in der Eingliederungsvereinbarung GEMEINSAM mit dem Kunden festgelegt und ist dann verbindlich! Alle Jobcenter-Kunden sind ja verpflichtet nach §2 SGB II „in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.“ Dazu gehört nunmal das Bewerben. Der persönliche Ansprechpartner entscheidet die Menge der Bewerbungen nach den MÖGLICHKEITEN die sich aus der jeweiligen Begabung des einzelnen Kunden und den Möglichkeiten am örtlichen Arbeitsmarkt ergebn individuell (!) fest. Dabei hat er zu berücksichtigen, ob der Kunde z.B. Legastheniker ist oder topfit, und ob der örtlich Arbeitsmarkt (das ist der Umkreis des Wohnortes, der sich in 75 Minuten einfacher Fahrtzeit zum Arbeitsplatz erreichen läßt) überhaupt 25 Bewerbungen pro Monat (z.B. auf Ausbildungsstellen) hergibt.
Ein Bewerber der z.B. eine 5 in Deutsch hat kann täglich eine Bewerbung schreiben. Das wären 20 im Monat. Er darf ja auch Initiativ-Bewerbungen versenden, bekommt ja auch die Kosten refinanziert, insofern ist das zumutbar. Er sollte aber vorher ein von der Arge finanziertes Bewerbungstraining absolviert haben, damit die Sache auch Erfolg hat. - Ein richtig fitter Bewerber mit einem am Markt gefragten Berufswunsch sind bestimmt auch 40 Bewerbungen im Monat zuzumuten. Ich denke das unterste Minimum liegt so bei 5 im Monat z.B. für lernbehinderte Kunden etc…
Es gibt für die meisten HARTZIV betreffenden Entscheidungen kein genaues Gesetz, nur sog. Ermessenslenkende Weisungen, manchmal auch Geschäftsanweisungen die den Rahmen vorgeben.
Da hast Du Dir aber ein sauschwieriges Thema ausgesucht. Ein neuer Mitarbeiter braucht ein Jahr Einarbeitungszeit in der Arge bevor er das System halbwegs duchblickt hat und seine Arbeit einigermaßen vernünftig ausüben kann!
bewerbungen muss mann nur im ramen einer eingliederungsvereinbarung machen, die anzahl der geforderten liegt im ermessen des bearbeiters, meist sind es pro monat 10 3 monate lang, ansonnsten sind bewerbungen freiwillig bzw es wird nicht kontroliert, schade eigendlich darüber hinaus kann mann die kosten für die bewerbungen beantragen das währen pauschal pro nachgeweisener bewerbung 5 euro
mfg
matze
es gibt eine eingliederunsvereinbarung. sobald der arbeitsvermittler vorschläge zu jobs hat muß man sich auf diese bewerben.nachweise über eigene initiatieven bei der jobsuche sammeln( bewerbungsschreiben, absagen, vorstellungsgespräche).
bewerbungen werden mit 5€ auf antrag erstattet. fahrten zu vorstellungsgesprächen sofort beim arbeitsamt anrufen und einen reisekostenantrag für besagten vorstellungstermin beantragen, im nachhinein gibt es keine erstattung!!! bestätigung verlangen das man sich vorgestellt hat.
eine bestimmte anzahl was man an bewerbungen schreiben muß ist nicht mehr vorgegeben. ob es darüber einen amtlichen beschluss gibt kann ich leider nicht beantworten.
hoffe dir weiter geholfen zu haben.
karli3
hallo,
das klingt interessant, ich meine die Hausarbeit.
Es tut mir aber leid, genaue Angaben kann ich nicht machen. Ich meine es gibt ein Urteil, das 10 Bewerbungen in einer Eingliederungsvereinbarung gefordert werden können, mehr wurde nicht akzeptiert. Zu meiner Schande muss ich aber gestehen, dass ich nicht weiss von welchem Gericht dieses Urteil stammt, sorry.
Ich hoffe das konnte ein wenig helfen
Gruß Nele
Hallo…
gesetzlich geregelt ist es nicht.
So werden z.B. hier in München 3 Bewerbungen im Monat als genügend angesehen.
In Stuttgart sind es dagegen 10 Bewerbungen (SG Stuttgart S 18 AS 3697 /08 ER; Beschluss).
Ableiten könnte man die Anzahl der zu schreibenden Bewerbungen daran, das einem Arbeitssuchenden € 260, 00 pro Jahr an Bewerbungskosten zur Verfügung stehen.
Gruß
Hi,
um diese Frage teilweise, rein rechnerrisch zu beantworten, sag ich max. 5 Bewerbungen pro Monat.
Warum? Ganz einfach,
man bekommt pro jahr, may. 260 Euro, die rechne ich durch 12 Monate komme auf ca. 21,70 Euro im Monat.
und da ich ca pro Bewerbung ca 4 Euro ausgebe sind das im Schnitt 5 Bewerbungen im Monat.
Natürlich wenn man jetzt zu Arge geht, und denen das so aufn Tisch legt, dann sagen die wieder, das man auch Eigenbemühungen darlegen soll, somit sind wir, was ich aber nicht in Ordnung finde bei einer Zahl die die ARGE festlegt.
Ach ja, man unterschreibt beim Amt ne Eingliederungsvereinbarung