Ich konnte aus „persönlichen“ Gründen in den 90-er Jahren keine Steuererklärungen abgeben und wurde geschätzt und soll „jetzt“ dafür zahlen!
Jetzt könnte ich aber bezahlte Rechnungen aus dieser Zeit einreichen, so dass nicht mehr ich gegenüber dem Finazamt Schulden hätte, sondern wegen der hohen Ausgaben vielmehr das Finanzamt bei mir!
Habe ich noch eine Chance, diese Ausgaben zumindest für den Erlass meiner Steuerschulden anführen zu können … ??? Danke!
Hallo,
soweit ich weiß sind es max 5 Jahre rückwirkend möglich, bin mir da leider nicht 100% sicher sorry.
Gruß