ist die Kutte eigentum des Klosters und wird den Mönchden nur zur verfügung gestellt oder ist die Kutte privatbesitz jedes einzelnen Mönches?
ist die Kutte eigentum des Klosters und wird den Mönchden nur
zur verfügung gestellt oder ist die Kutte privatbesitz jedes
einzelnen Mönches?
Lieber Lord_Kogan,
grundsätzlich ist der Habit eines Ordensbruders (und offiziell hat er nur einen) sein eigenes persönliches Eigentum. Hierzu wird er feierlich damit eingekleidet und samt diesm sakralen Gewand auch für sein monastisches Leben geweiht.
Früher war es denn auch so, dass ein Mönch seinen Habit solange trug, bis dieser buchstäblich vom Leibe fiel. Mit der zunehmenden Hygiene in der Gesellschaft und auch in den Klöstern ist es zur Regel geworden, den Körper und die Kleidung periodisch zu reinigen. Damit haben sich auch Ersatzbekleidungen (die dann in der Regel auch Eigentum des jeweiligen Ordenshauses sein mögen) herausgebildet. Ein richtiger Mönch hält indes sein eigenes persönliches Ordensgewand in einem pfleglichen und langzeitlichen Zustand (macht es auch kenntlich, damit es beim Waschen und Wechseln nicht vertauscht werden kann!).
Grüße
Br. Aegidios
ist die Kutte eigentum des Klosters und wird den Mönchden nur
zur verfügung gestellt oder ist die Kutte privatbesitz jedes
einzelnen Mönches?
Hallo Lord_Kogan,
meine Antwort kann nicht allgemein gelten.
Aber für einen der Orden in Deutschland kann ich folgendes sagen:
- Neue Mitglieder erhalten zum Beginn des Novitiats (Probezeit) zwei einigermaßen passende Habits (Kutten), wenn vorhanden.
- Diese gehören dem Orden, wenn der Kandidat den Orden verlässt, bleiben die Kutten im Kloster.
- Nach einem Jahr erhält der Kandidat zur ersten Profess (zeitliche Gelübde für je ein Jahr) einen maßgeschneiderten Habit zusätzlich.
- Der Habit wird nur zu Gebetszeiten getragen. Die übrige Zeit trägt man zivil.
ich hoffe, das beantwortet Deine Fragen etwas.
mfg nohau.