Hallo,
mal wieder das Thema Krankenkassenwechsel.
Ich habe am 1.10.2001 in eine andere gesetzliche Krankenkasse gewechselt, weil die deutlich günstiger ist und das in Verbindung mit einem Job-Wechsel ja auch keinen bürokratischen Aufwand bedeutete.
Nun stellt sich heraus, daß für mich eine private Krankenversicherung günstiger käme.
Nur habe ich irgendwo gehört, daß ich in der gesetzlichen KK einen gewissen Mindestzeitraum verbleiben muß, bis ich da wieder rauskomme.
Ist das wahr?
Ich habe am 1.10.2001 in eine andere gesetzliche Krankenkasse
gewechselt,
Nun stellt sich heraus, daß für mich eine private
Krankenversicherung günstiger käme.
Nur habe ich irgendwo gehört, daß ich in der gesetzlichen KK
einen gewissen Mindestzeitraum verbleiben muß, bis ich da
wieder rauskomme.
Ist das wahr?
Ja und Nein
Ja deswegen, weil Du ab dem 01.01.2002(!) einer gesetzlichen Bindefrist von 18 Monaten ab dem letzten Kassenwechsel unterliegst. Ausnahme glaub ich nur bei zwischenzeitlichen Beitragssatzerhöhungen.
Nein deswegen, weil Du bereits vor dem 01.01.2002 in die neue KK gewechselt hattest und daher diese Bindefrist noch nicht für Dich greift. Damit gilt für Dich noch eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Soll heißen, Du könntest jetzt zum Ende des übernächsten Monats kündigen.
Wenn Du also heute Deine Kündigung abschickst, dann könntest Du frühestens zum 30.04.2002 aus Deiner bisherigen KK raus sein.
ganz einfach: wie früher…
hallo Sina,
hier hat sich nichts geändert: Kündigungsmonat + 2 Karenzmonate.
Also: am 31.3.2002 gekündigt, erster Privatversicherungstag: 1.Juni 2002
Grüße
Raimund
hallo Dicker,
nicht ganz richtig!
Bei einem Wechsel in eine Private hat sich nichts geändert! Wenn Du also zum sagen wir mal 1.3.2002 in die Pfefferminzia-Kasse gewechselt hast und einen Monat später ein tolles Angebot von einer privat erhältst, dann kannst Du sofort kündigen und musst nur Deine 2 Monate Karenzzeit abwarten, wie gehabt!
Einzigew Vorraussetzung. Du musst ein Jahr lang über der BBG verdient haben oder selbständig sein.
Ein Überlegungsfehler, den viele machen: da verdient einer bis zum Juni unter der BBG und ab Juli über der BBG.
Jetzt glaubt er, er wäre freiwillig versichert und könnte wechseln.
Das ist nicht der Fall!
Der Gesetzgeber spricht nicht von der Monats-BBG sondern von einer Jahres-BBG.
Ausnahme: der Selbständige. Der ist immer freiwillig versichert. Gleichgültig, was er verdient.
Bei einem Wechsel in eine Private hat sich nichts geändert!
Nicht? Ich dachte, das hätten die auch verändert. Aber so lernt man nie aus, Danke für die Info
Wenn Du also zum sagen wir mal 1.3.2002 in die
Pfefferminzia-Kasse gewechselt hast und einen Monat später ein
tolles Angebot von einer privat erhältst, dann kannst Du
sofort kündigen und musst nur Deine 2 Monate Karenzzeit
abwarten, wie gehabt!
Ist klar soweit, hab ich verstanden. Werd ich mir merken, denk ich *g*
So ist das eben, wenn man nicht selbst betroffen ist
Naja, man kann nicht alles wissen…
Einzigew Vorraussetzung. Du musst ein Jahr lang über der BBG
verdient haben oder selbständig sein.
Ein Überlegungsfehler, den viele machen: da verdient einer bis
zum Juni unter der BBG und ab Juli über der BBG.
Jetzt glaubt er, er wäre freiwillig versichert und könnte
wechseln.
Das ist nicht der Fall!
Der Gesetzgeber spricht nicht von der Monats-BBG sondern von
einer Jahres-BBG.
Ausnahme: der Selbständige. Der ist immer freiwillig
versichert. Gleichgültig, was er verdient.
Das wußte ich natürlich alles
Soweit reicht mein Halbwissen trotzdem ich nicht davon betroffen bin. Aber Dein Hinweis war trotzdem gut, ich denke für manchen ist er sehr hilfreich.
Ist das Mail angekommen?
Yup, Danke. Ich antworte gleich nochmal im richtigen Thread dazu
Dankeschön
Hallo,
da bin ich aber beruhigt.
Ich dachte schon, nun muß ich noch ne Wartezeit aussitzen, wenn ich wechseln will.
Aber so ist ja alles, wie mir bekannt.