Im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) wird davon gesprochen, dass ALG2 Empfängern Elterngeld nur dann zusätzlich zum ALG2 zusteht, wenn 12 Monate vor der Geburt des Kindes Einkommen erwirtschaftet wurde (Job, Minijob usw.). Es wird aber nicht genau darauf eingegangen, wieviele Monate Arbeitseinkommen innerhalb von 12 Monaten vor der Geburt des Kindes damit gemeint sind.
Im Alg2 existiert ein anrechnungsfreier Elterngeld-Betrag von maximal 300€.
Anrechnungsfrei ist der Betrag soweit er auf Basis von Erwerbseinkommen berechnet wurde.
Die Anzahl der Arbeitsmonate ist an dieser Stelle irrelevant. Sie spielt ggf. nur für die Höhe des Elterngelds eine Rolle, da - vereinfacht gesprochen - ein Durchschnittswert über letzten zwölf Monate errechnet wird, das in den letzten Monaten erzielte Gesamteinkommen also - sehr vereinfacht - durch 12 geteilt wird.
Da der Elterngeld-Mindestbetrag 300€ beträgt, kann es passieren, dass von diesen 300€ z.B. 170€ aus Erwerbseinkommen resultieren und 130€ sozusagen Aufstockung sind.
Im Alg2 wären dann nur die 170€ anrechnungsfrei; 130€ sinf futsch.