Wieviele Personen im eigenen Auto?

hi frank,

du ein (oder mehrer) durch einen Verkehrsunfall verkrüppelte
Kinder die ihr Leben lang am Existenzminimum rum"Krepsen"

warum bringst du die tränendrüse ins spiel?

mich interessiert eher die rechtl. seite.

cu
alex

1 Like

Hallo Ivo,

die einschlägigen § der StVO,StVZO ,sowie die DA der Polizei NRW samt zugehörigen Erlassen des
Innenmisteriums…

mfg

Frank

Dann fangen wir mal an…:smile:
Hallo Ralf,

dann fangen wir mal an:
§ 1 StVO
§ 21 StVO Absatz 1 a in Verbindung mit der VerwVorschrift zum § 21 Absatz 1 a
§ 23 StVO Absatz 1 in Verbindung mit der VerwVorschrift zum § 21 Absatz 1
§ 19 StVZO Absatz 1 plus Richtlinien EU und VerwVorschrift zu § 19 Absatz 1
und JETZT gaanz wichtig der…:
§ 30 StVZO Absatz 1 und VerwVorschrift zu § 30 Absatz 1
außerdem Dienstanweisung für KFahrzeugkontrollen der jeweiligen Landespolizeien.

*snip*
§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

  1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
  2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das
    Ausmaß und die Folge von Verletzungen möglichst gering bleiben.
    *snip*

So,und nun erkläre mir mal,wie du den Punkt mit einer „Überbesetzung“ in Einklang bringen willst
bei einem Pkw zugelassen für 5 Personen…(also 5 mit Sicherheitssystemen ausgestattenen
Sitzen)…

mfg

Frank


Zunächst dürfte klar sein, daß es völlig verantwortungslos ist, ohne Rückhalteeinrichtungen Personen zu befördern.
Ich habe mich deswegen auch lediglich darauf beschränkt, auf die Straflosigkeit solchen Tuns in bestimmten Fällen (eben mehr Personen als Gurte) aufmerksam zu machen. Weswegen sollen ahnungslose Bürger wegen Unwissenheit des Anzeigeerstatters Punkte samt fetter Rechnung kassieren? Wegen der Unfähigkeit der Politik, ordentliche Gesetze und Verordnungen zu erlassen?
Ein Grundsatz der Rechtsprechung lautet „Keine Strafe ohne Gesetz“.

UND WENN DANN SCHON PARAGRAPHEN BEMÜHT WERDEN, DANN DOCH BITTE
VOLLSTÄNDIG. VOR ALLEM DER VERS DES § 21 StVO (1a)letzter Satz
der da lautet
„Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht.“
Nachzulesen für jeden -
der es will.

Daß es Dienstanweisungen gibt, die dem klaren Wortlaut der StVO entgegenstehen halte ich nach 12 Jahren Dienst in der Thüringer Landespolizei durchaus für möglich. Weil es nichts gibt, was es nicht gibt.

Für den Normalverbraucher ist aber immer noch die StVO maßgeblich. Darum: Immer schön langsam, angeschnallt und nie sofort in bar bezahlen! (:wink:

Freundlichst, Ralf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

.

*snip*
§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß

  1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder
    mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
  2. die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen
    möglichst geschützt sind und das
    Ausmaß und die Folge von Verletzungen möglichst gering
    bleiben.

Hi,

da steht was von der Beschaffenheit der Fahrzeuge.
Nichts davon, wieviel Personen befördert werden dürfen.

Liebe Grüße,

MAx

1 Like

Holdrio,

Also musste der erwähnte Familienvater doch nicht den
Personenbeförderungsschein machen, sondern evtl. die Klasse
Dhaumich. Doch Schwachfug?

D1 braucht er für 9 Kinder + Frau = 10 Fahrgäste = mehr als 8 und weniger als 16, also D1 (D tut’s natürlich auch).

Grüße
Sebastian

Korrektur
Holdrio,

Also musste der erwähnte Familienvater doch nicht den
Personenbeförderungsschein machen, sondern evtl. die Klasse
Dhaumich. Doch Schwachfug?

D1 braucht er für 9 Kinder + Frau = 10 Fahrgäste = mehr als 8,
und weniger aber nicht mehr als 16, also D1 (D tut’s natürlich auch).

Grüße
Sebastian

Hallo,
und was heißt das jetzt im klartext für meine Familie?

Ist Klasse 2 & 3 ausreichend um bei Privatfahrten mit einem 16 Sitzer auch alle mitnehmen zu dürfen?

Danke
Kai

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

und was heißt das jetzt im klartext für meine Familie?

Ist Klasse 2 & 3 ausreichend um bei Privatfahrten mit einem 16
Sitzer auch alle mitnehmen zu dürfen?

Nein, wie ich schon geschrieben habe:

D1 braucht er für 9 Kinder + Frau = 10 Fahrgäste = mehr als 8
und nicht mehr als 16, also D1 (D tut’s natürlich auch).

Klasse 3 reicht für einen Bus mit mehr als 8 Fahrgastplätzen (bis 7,5 t zul. Ges. Gew.) nur dann, wenn sich keine Fahrgäste darin befinden. Begleitpersonen (Reiseleiter, Mechaniker bei Werkstattfahren, wenn sie z.B. nach Geräuschen suchen) dürfen mitfahren.

Für Klasse 2 gilt das Gleiche mit dem Unterschied, dass hier auch Busse über 7,5 t zul. Ges. Gew. gefahren werden dürfen, aber sonst zu gleichen Bedingungen.

Sobald sich in einem Fahrzeug mit mehr als 8 Fahrgastplätzen Fahrgäste befinden, braucht man den „kleinen Pers-Bef-Schein“ (bis 16 Fahrgastplätze), jetzt D1 bzw. den „großen Pers-Bef-Schein“ (mehr als 16 Fahrgastplätze), jetzt D . Mit Anhänger kommt bei den neuen Klassen noch ein E dahiner, also D1E und DE.

Familienangehörige sind eindeutig Fahrgäste und keine Begleitpersonen , sie fahren ja mit, weil sie befördert werden, nicht weil sie im Fahrzeug arbeiten.

Gewerblich oder nicht spielt hier keine Rolle. Das spielt nur bei Fahrzeugen mit bis zu 8 Fahrgastplätzen eine Rolle, dort kann man privat Leute ohne besonderen Schein transportieren (also mit dem normalen Schein Kl. 2,3,B,BE,C1,C1E,C,CE, gewerblich nur mit Pers.-Bef.-Schein. Betrifft Taxis, Mietwagen, Krankenwagen usw.

Grüße
Sebastian