Wieviele Schlüssel darf ich nachmachen?

Hallo!
Mein Vermieter verbietet mir mehr Schlüssel für die Wohnung nachzumachen. Ich möchte meiner Lebengefährtin aber gerne einen geben, da sie ohnehin oft bei mir ist. Kann mir der Vermieter das duplizieren von Schlüsseln wirklich verbieten? Danke für ihren Rat.

Die erforderliche Anzahl von Schlüsseln zur Verfügung zu stellen, ist grundsätzlich Sache des Vermieters.
Mieter können Schlüssel für andere Personen verlangen (Babysitter, Pflegedienst, Untermieter, etc.).
Wenn Mieter zusätzlich selbst Schlüssel anfertigen lassen, müssen sie dem Vermieter dies mitteilen.

Hallo,

SIE sind der BESITZER der gemieteten Wohnung und haben sozusagen die „Schlüsselgewalt“ und können so viele Schlüssel anfertigen, wie Sie wollen - so lange es sich nicht um Schließanlagenschloß handelt (also 1 Schlüssel für Treppenhaus-, Wohnungs- und/oder Kellertür). Und Sie können diese verantwortungsvoll jedem geben, der Ihr Vertrauen genießt.
Der Vermieter ist der EIGENTÜMER der Wohnung, bei dem müssen Sie nachher alle Schlüssel (kostenfrei) abgeben, wenn das Mietverhältnis beendet ist.

Hallo und guten Morgen,

also natürlich darf er Dir das verbieten. Ihm gehört ja die Wohnung. Wenn Du die üblichen 3 Schlüssel bekommen hast, sind Mehrschlüssel nur mit Genehmigung des Besitzers zu bekommen.

Überleg mal Du ziehst aus und ein neuer Mieter zieht ein. Danach gibt es einen Einbruch ohne Einbruchsspuren. Die erste Frage der Polizei? Wer hatte denn Zugang zu der Wohnung. Dann muss der Vermieter erkären das er die Schlüsselanzahl nicht kennt. Darauf hin fragt die Polizei wer denn vorher hier Gewohnt hat. Und dann bekommst Du Besuch.

Ausnahme, wenn der Schlüssel nicht gescihtert ist. Aso durch eine Sicherungskarte, oder eine Schließanlage. Dann kannst Du zu Mister Minit gehen und eien machen lassen.

In der Regel sind aber in vermieteten Wohnung Schließanlagen oder zumindest gesicherte Schließungen zu finden.

Hallo,
du kannst deiner Freundin einige geben, nur beim Auszug mußt du alle Schlüssel abgeben…

lisa

Hallo Hexel.K.,

der Vermieter kann Ihnen nur verbieten mehr Schlüssel für das Haus und die Wohnung anfertigen zu lassen als nötig.

Wenn Sie Ihrer Lebensgefährtin einen Satz anfertigen lassen, so ist das Ihre Privatsache, so lange Ihre LG auch die Nebenkosten offiziell mitträgt ist sie Mitbewohnerin.

Beste Grüße
hardy

Hallo!Wenn ihr die Schlüssel berzahlt darf er das garnicht verbieten!LG Veronika

Hallo
Ich bin Fachmann für technische Fragen von Sicherheitsanlagen, Schließanlagen, Schlüssel usw.
Ihre Frage bezieht sich jedoch nicht auf eine technische, sondern in eine juristische Richtung.
Über die Verpflichtung einer festgelegten Anzahl von Schlüsselübergabemengen gibt es gesetzlich keine Festlegungen. Die notwendige Schlüsselanzahl wird normalerweise im Mietvertrag oder bei der Wohnungsübergabe geregelt und kann je nach Anzahl der Familienangehörigen/Wohnberechtigten unterschiedlich sein.
Sie schreiben nicht wie viel Schlüssel sie insgesamt bei der Wohnungsübergabe erhielten bzw. wie viel Schlüssel im Mietvertrag vereinbart wurden.
Wenn der Vermieter, wie in Ihrem Fall keinen weiteren Schlüssel mehr erlaubt, wird das vermutlich noch mit anderen Gründen zusammenhängen, denn Sie würden ja die Schlüsselkosten übernehmen. Somit ist dies nicht das Kernproblem.
So kann z. B. die Belegung der Wohnung mit einer weiteren Person die Fixkosten und die Abnutzung erhöhen. Solche Dinge müssten dann in der Berechnung berücksichtigt werden.
Wer einen Schlüssel hat kommt ja nicht nur auf Besuch, sondern hält sich in der Regel regelmäßig, eventl. auch u. U. längere Zeiträume dort auf. Wenn das Verhältnis Vermieter/Mieter jedoch eingetrübt ist, können derartige Umstände zwangsläufig zu unangenehmen Konfrontationen führen.
Wenn ein Mieter z. B. den Schließzylinder der Wohnung austauscht kann er beliebig viele Schlüssel fertigen lassen. Wenn keine Sicherungskarte für die Schlüsselkopie vorhanden ist, dann können Sie ja problemlos Kopiene fertigen ohne zu fragen. In Ihrem Fall handelt es sich offensichtlich um eine Schließanlage welche noch andere Hauszylinder mitschließt. Dann ist ein Austausch des Schließzylinders an der Wohnungstüre problematisch und nicht zweckmäßig.
Wissen Sie als Wohnungsmieter überhaupt wie viel Schlüssel für Ihre Wohnung im Rahmen der Neulieferung der Schließanlage gefertigt wurden? Hatten Sie Einsicht in den Schließplan aus welchem die Schlüsselanzahl für Ihre Wohnung hervorgeht? Meist wird dies dem Mieter nicht mitgeteilt. So können durchaus Wohnungsschlüssel existieren von denen Sie nichts wissen. Ein Ersatzschlüssel in Fremdhänden oder ein Hauptschlüssel in anderen Händen zum Betreten der Wohnung in Notfällen ist nicht gestattet, es sei denn sie haben eingewilligt.
Sie sehen zum Thema Schlüssel gibt es vielfältige Problemfälle – Z. B. auch Schlüsselverluste, die Anwälte und Gerichte laufend beschäftigen.
Genaueres geht jedoch aus Ihrer Anfrage nicht hervor.

Besten Gruss Peter

PS. wenn Sie wieder mal fragen, nennen sie doch der Höflichkeit haber ihren (Vor)-Namen, oder haben Sie keinen?
Immerhin erwarten Sie kostenlose Auskunft und das erfordert auch eine gewissse Höflichkeit und Offenheit zwischen Fragern und Antwortgebern.

Der Vermieter kann Ihnen einen weiteren Schlüssel aushändigen bzw. diesen bei der Hausverwaltung bestellen. Nachmachen dürfen und können Sie diese normalerweise auch nicht. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, dass Sie einen weiteren Schlüssel benötigen.

MfG Roland Ritt

hall also mir wurde immer gesagt ein mieter bekommt so viele Schlüssel wie auch in der wohnung leben und die beim vermieter auch gemeldet ist ob das stimmt kann ich nicht zu 100%sagen aber andersrum man braucht auch immer ein ersatz Schlüssel wenn man sich mal aussperrt .
Hallo!
Mein Vermieter verbietet mir mehr Schlüssel für die Wohnung
nachzumachen. Ich möchte meiner Lebengefährtin aber gerne
einen geben, da sie ohnehin oft bei mir ist. Kann mir der
Vermieter das duplizieren von Schlüsseln wirklich verbieten?
Danke für ihren Rat.