Hallo,
wegen einer besonderen Familienkombination möchte ich mich einbürgern lassen und hätte damit drei Staatsbürgerschaften. Geht das überhaupt, oder müsste man eine abgeben?
Vielen Dank!
Nach Deutschem Recht sind zwei Staatsbürgerschaften möglich. Das gilt aber nur innerhalb der EU und der Schweiz (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Staatsangehörigkeitsgesetz). Für alle anderen Länder müssen spezielle Voraussetzungen vorliegen. Teils muss eine Genehmigung vom anderen Staat eingeholt werden.
Grüße mki
Hallo mki, vielen dank. Nun, die Staaten wissen es ja nicht voneinander (jedenfalls der Nicht-EU-Staat). Wenn man nun bereits eine außerhalb der EU und eine EU-Staatsbürgerschaft hat, dürfte man also eine weitere EU-Staatsbürgerschaft annehmen, ja? Und soll man die anderen (hier die nicht-EU-Staatsbürgerschaft) bei Beantragung der dritten angeben?
Vielen Dank.
Diese Frage wird sich gar nicht ernsthaft stellen ob man es sollte !
Man wird im Antrag gezielt danach gefragt und muss es zwingend angeben.
Auch werden die Dokumente eingesehen und es wird Kontakt mit den Staaten der bisherigen Staatsbürgerschaft aufgenommen.
vielen Dank!
Servus,
sie wissen mehr voneinander, als man glauben möchte.
Trotzdem kann es passieren, dass jemand, der aus Tollpatschigkeit bei der Einbürgerung nur eine von zwei bisher existierenden Staatsbürgerschaften angegeben hat, wenn diese noch dazu aus einem Land wie Marokko ist, das niemanden aus der Staatsbürgerschaft entlässt, so dass legal nach Einbürgerung in Deutschland zwei Staatsbürgerschaften möglich sind, fortan drei Staatsbürgerschaften hat. Man kann ihm nachher die deutsche Staatsbürgerschaft nicht wieder aberkennen, wenn er mal eingebürgert ist, und wegen der unterlassenen Angabe wandert auch niemand auf den Hohenasperg.
So eine Triplette funktioniert allerdings besser, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft nicht grad auf dem Verwaltungsweg erwirbt - die deutschen Behörden schauen da genauer als andere. Ein Weg, der meiner Nachbarin zu drei gleichermaßen gültigen und regelmäßig verlängerten Pässen verholfen hat, bestand aus der Kombination von unterschiedlich ausgeprägten Staatsangehörigkeitsrechten und hemdsärmeliger Verwaltungspraxis: Sie ist Deutsche durch die Abstammung ihres Vaters, Kolumbianerin durch Geburtsort und Familienwohnsitz zum Zeitpunkt ihrer Geburt und US-Amerikanerin durch Einbürgerung der gesamten Familie in den USA. Wenn sie jetzt mit dem Koka-Köfferchen unterwegs ist, kann sie jedem Grenzpolizisten den Pass zeigen, der ihm am besten gefällt. (Ist sie natürlich nicht!)
Schöne Grüße
MM
wow, vielen Dank! Ähnliche Denke.
Nun, ich war gestern zum Beratungsgespräch und da hat man sich ohne meine zusätzlichen Infos eh schon alles richtig erdacht, da die Angaben vom Mann und Kind gespeichert waren. Die Beamtin sagte auf meine Frage nach Anzahl der Staatsbürgerschaften „nach oben hin sei keine Begrenzung“ - außer dass manche Länder (wie Österreich) keine doppelte wollen und man hier abgeben müsste. Deutschland sei es egal und Da man in meinem Fall die nicht-EU eh nicht abgeben kann, würde es nicht kollidieren. Empfehlenswert seines deshalb, erst die nicht - EU zu erlangen und die deutsche zum Schluss zu machen. Dann nur noch abchecken, ob die zweite EU-Angehörichkeit bei der Dreierkombination behalten werden kann (aus Sicht dieses EU-Landes - Deutschland ist es ja egal).
Vielen Danl, man hat mich solvier gewarnt. aber es läuft janes recht transparent ab…
No ja, nach „egal“ klingt § 10 Abs 4 StAG nicht grade - das Aufgeben der bisherigen Staatsangehörigkeit ist eine Bedingung für die Einbürgerung - die Ausnahmen sind in § 12 StAG recht konkret beschrieben.
Bei der Einbürgerung von bisher mehreren Staatsbürgerschaften nur eine (bzw. im Fall von „Ausnahmeländern“ gar keine) aufzugeben, ist meines Erachtens nicht dadurch gedeckt, dass das Wort in § 10 Abs 4 StAG im Singular steht. Es bleibt unrechtmäßig, aber „hätte nicht eingebürgert werden dürfen“ macht hinterher die Einbürgerung nicht nichtig oder hinfällig.
Schöne Grüße
MM
bin gespannt…
vielen Dank schon mal