Hallo und guten Tag,
als erstes wünsche ich allen ein gutes und friedliches neues Jahr.
Ich bin seit einigen Jahren in Folge eines Unfalls in die Berufsunfähigkeitsrente geraten welche ich vorsorglich im Rahmen meiner Selbstständigkeit abgeschlossen hatte.
Mein Rentenbezug ist rein auf meine private BU Rente bezogen und ich bekomme keine staatlichen Renten Zuwendungen. Bezüge über Berufsgenossenschaft habe ich auch nicht die hat mir damals sofort die Kündigung geschrieben. Nachträgliche Versuche in Einspruch zu gehen waren leider verjährt.
Wäre sehr dankbar wenn mir jemand mit Hinweis auf irgendwelche Paragrafen oder Musterurteile weiterhelfen könnte.
Da ich mich zwischenzeitlich gesundheitlich wieder stabilisiert habe würde ich gern für ein paar Stunden arbeiten gehen.
Jetzt ist die Frage „Wieviele Stunden darf man arbeiten und wieviel Euro darf man dazu verdienen?“
Hi
das Beste ist, du schaust in die Versicherungsbedingungen oder rufst bei der Versicherung an - der Verträge sind da oft unterschiedlich.
Berufsunfähig heißt nicht arbeitsunfähig.
CU
HaWeThie
Danke für die schnelle Antwort. Der Witz ist ja der das der Herr von der Versicherung mit mitteilte das ich auch mehr als 450,-€ verdienen dürfe. Und jetzt das große ABER man wird nach dem ersten Lohnzahlungseingang prüfen wie viel ich verdienen darf. Dabei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Mir ist klar das ich nicht mehr als meine Rente verdienen darf oder mit Rente mehr verdiene als vor dem Unfall. Es gibt aber eben keine klare Antwort auf meine Frage deshalb dachte ich vielleicht kann mir hier jemand helfen. Vielleicht gibt es ja auch eine Institution an die man sich wenden kann.
Das ist in der gesetzlichen Versicherung so - ob auch bei deiner privaten…
nochmal mein Tipp: Schau in die Vertragsunterlagen oder lass es dir von der Versicherung schriftlich geben.