Wieviele Stunden muss man arbeíten

Hallo,
mal angenommen jemand arbeitet in einem Betrieb bei dem von Montag bis Sonntag in 5 verschieden Schichten gearbeitet wird. Laut Arbeitsvertrag muß man 87 Stunden im Monat arbeiten. Wie sieht das jetzt aus, wenn in dem Monat 1 oder 2 Feiertage sind. Reduziert sich dann die Arbeitszeit oder muß man dennoch 87 Stunden arbeiten, bekommt dann nur die vereinbarten Zuschläge für Sonntagarbeit?

Vielen Dank

Claudia

Das kommt darauf an :smile:
Hi!

mal angenommen jemand arbeitet in einem Betrieb bei dem von
Montag bis Sonntag in 5 verschieden Schichten gearbeitet wird.
Laut Arbeitsvertrag muß man 87 Stunden im Monat arbeiten. Wie
sieht das jetzt aus, wenn in dem Monat 1 oder 2 Feiertage
sind. Reduziert sich dann die Arbeitszeit oder muß man dennoch
87 Stunden arbeiten,

Das ist völlig abhängig davon, wie man gearbeitet HÄTTE, wenn die Feiertage nicht gewesen wären.

Wie sind die 87 Std. verteilt?
Ist Genaueres zur Verteilung der Arbeitszeit geregelt?
Hat man regelmäßige Arbeitstage?
Existiert ein Schichtplan?

bekommt dann nur die vereinbarten
Zuschläge für Sonntagarbeit?

Man bekommt die Zuschläge, die vertraglich vereinbart sind.

LG
Guido

Wie sind die 87 Std. verteilt?
Ist Genaueres zur Verteilung der Arbeitszeit geregelt?
Hat man regelmäßige Arbeitstage?
Existiert ein Schichtplan?

Nein das ist es ja. Jeden Monat sieht ja der Dienstplan anders aus und da auch am Sonntag und an Feiertagen etc gearbeitet werden muß stellt ein Feiertag nicht automatisch einen freien Tag mit sich (wie z.B im Büro) Aber ist man dann nicht benachteiligt den Arbeitnehmern gegenüber die einen Job nachgehen mit konkreten Arbeitszeiten (wie Verwaltung Einzelhandel etc) weil dann ja im JAhr nicht ein Tag frei zu bewerten ist.

Danke, und wer noch was genaues weiß, nur her damit :smile:

Claudia

Kurz
Hi!

Danke, und wer noch was genaues weiß, nur her damit :smile:

Etwas genaueres als „das kommt darauf an, wie man gearbeitet HÄTTE, wenn die Feiertage nicht gewesen wären“ gibt es nicht - sorry!

Es gilt das Lohnausfallprinzip. Wenn jemand jeden MO-MI arbeitet, bekommt er Feiertage bezahlt, die auf einen MO-MI fallen. Fallen sie auf einen DO oder FR, gibt es kein Geld dafür.

Existiert eine rollende Woche, ist zu ermittlen, ob an dem Feiertag gearbeitet worden wäre - bei jedem anderen System ist das auch der Fall!

Im § 2, Abs. 1 EntgFG steht lediglich
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/BJNR1065009…

Unter Umständen ist das sehr schwierig zu ermitteln…

LG
Guido

Also ich schreib dir mal, wie ich es aus dem Schichtdienst kenne:

die monatliche Soll - Arbeitszeit hängt davon ab, wie viele Werktage der Monat hat.
Als Werktage zählen immer Montag bis Freitag. Feiertage werden abgezogen, es sei denn, sie fallen auf Samstag oder Sonntag.
Wenn also Montags ein Feiertag ist, hat die Woche nur 4 Werktage.

Dann wird die tägliche Arbeitszeit ausgerechnet. Das ist die vertrglich vereinbarte Wochenarbeitszeit geteilt durch 5.

Bei mir ist das so: laut Vertrag wird bei uns 40 Std. pro Woche gearbeitet. Ich habe eine „halbe“ Stelle, d.h. für mich beträgt die Wochenarbeitszeit 20 Std.

Meine Tagesarbeitszeit liegt also bei 4 Std.

Hat der Monat 22 Arbeitstage, habe ich ein Monatssoll
von 88 Std ( 22 x 4) . Hat der Monat durch Feiertage weniger Arbeitstage, ist auch mein Monatssoll geringer.

Feiertagszuschläge bekomme ich, wenn ich an einem Feiertag gearbeitet habe, unabhängig davon, ob der Feiertag auf Wochentag oder Sonntag fällt.

Das ist, finde ich, eine gerechte Sache. Und obwohl ich mit mit Jura nicht auskenne, denke ich, dass es Gesetze gibt, die genau diese Art der Umrechnung vorschreiben.

Liebe Grüße, ina

Ist ein Beispiel - mehr (leider) nicht
Hi!

Das ist, finde ich, eine gerechte Sache. Und obwohl ich mit
mit Jura nicht auskenne, denke ich, dass es Gesetze gibt, die
genau diese Art der Umrechnung vorschreiben.

Nein!

Sorry, aber das einzige, was geregelt ist, habe ich schon verlinkt.

Dein Beispiel ist ein sehr anschauliches, was auch ganz sicher die Bezeichnung „üblich“ (oder zumindest „nicht ungewöhnlich“) verdient, weshalb ich Dir für die Erklärung als möglichen Anhaltspunkt auch sehr dankbar bin!

LG
Guido