ein Arbeitnehmer in einem handwerklichen Betrieb ist mit einem anderen zusammen für den reibungslosen Ablauf seiner Abteilung als zuständig benannt worden. der zweite Arbeitnehmer kündigt, weil er sich überlastet fühlt. wie lange kann der nun alleine zuständige zu wievielen Überstunden verpflichtet werden? Ist es rechtens, dass er nur ab und zu eine 5-Tage-Woche hat (meistens 6 Tage)? Wie kann er sich außer mit Kündigung gegen zu viele Arbeitsstunden wehren. Wielange kann ihm urlaub verwehrt werden? Ein Betriebsrat ist nicht vorhanden. Der Betrieb hat ca. 180 Mitarbeiter. Er bezahlt übertariflich. Vielen Dank für eine kompetente Antwort!
Hi, was steht im Arbeitsvertrag?
Was spielen 5- oder 6tagewoche für eine Rolle? 1. Was steht dazu im Arbeitsvertrag und 2. aus WIEVIEL Stunden setzt sich jeder Arbeitstag zusammen?
MfG ramses90
es ist geregelt, dass der Arbeitnehmer eine Garantie auf mindestens 36 Stunden pro Woche hat. Eine maximal-Regelung gibt es nicht im Vertrag.
Auf wieviele tage sich die Arbeit verteilen darf ist ebenfalls nicht geregelt. Es werden häufig 195 bis 210 und mehr Stunden gearbeitet (im Monat), die Pausen zwischen den Arbeitszeiten liegt regelmäßig bei mindestens einem Tag pro Woche bei unter 10 Stunden (Freitag auf Samstag nur 8 Stunden zwischen Dienstende und erneutem Dienstantritt). Auch dazu ist im Vertrag nichts geregelt. Überstunden werden ausbezahlt. dem Arbeitnehmer mußten schon vom Neurologen beruhigungsmittel verschrieben werden, weil er ohne kaum noch zum Schlafen kommt. (Es handelt sich um Nachtarbeit)
Finale Frage und mutmaßliche Lösung des Falls
Hallo
Hat der Arbeitgeber betreffend die geschilderte Konstellation die nach Arbeitszeitgesetz nötige Genehmigung durch das Gewerbeaufsichtsamt vorliegen?
Gruß
smalbop
Hallo!
Da ist jemand verwirrt!
Die durchschnittliche Arbeitszeit liegt bei 37,5 Stunden bei einer 5-Tage-Woche. Oder irrt da jemand?
Eine Genehmigung für „überstunden“ ist nicht erforderlich vom GwAa.
„überstunden“ sind vom Arbeitnehmer, freiwillige,vom Arbeitgeber mehrbezahlte Arbeitsstunden.Manchmal ist es notwendig Auftrags-Personalbedingte Überstunden anzuordnen.
Natürlich darf niemanden,der Überstunden verweigert gekündigt werden.
Doch um einen Betrieb, eine Firma zu erhalten,sollte jeder Mensch sich fragen: Will ich dieser Firma Treu sein und Geld verdienen oder soll ich auf meine Rechte bestehen?
in diesem Sinn
Jürgen aus Dortmund
jetzt ist der Frager verwirrt. Regelmäßige Arbeitszeit liegt zwischen 8 und 12 Stunden in 5 bis 6 Tagewoche ohne genügende Erholungszeit zwischen den Arbeitstagen. Da immer mehr Kollegen aufgrund der Überlastung kündigen oder arbeistunfähig werden steigt für die Übriggebliebenen der Druck. Die treue zur Firma währt bereits 16 Jahre. Alle Neueinstellungen mußten nach der Probezeit gehen, weil sie das Produktionstempo nicht halten konnten = eine Verbesserung ist nihct in Sicht. Der Arbeitnehmer hat bereits gesundheitliche Probleme und möchte dennoch den Betrieb nicht im Stich lassen - eher den Chef auf rechtliche, sinnvolle Arbeitnehmerschutzrichtlinien hinweisen. Die muß es doch geben?!?!
Hallo
Aber klar doch, lass dich doch nicht ins Bockshorn jagen:
http://www.jusline.de/Arbeitszeitgesetz_(ArbZG).html
Gruß
smalbop
Vielen Dank! Das ist doch ein Anfang.
hier geht es eindeutig um Nachtarbeit und da wird, laut Schilderung, nicht die erforderliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten.
MfG ramses90