Hallo!
Ich bin von Beruf her Krankenschwester und habe nun meinen Arbeitgeber gewechselt. Ich habe meinen Dienstplan für die kommenden Wochen erhalten und sehe, daß ich 5 Wochenenden am Stück arbeiten soll. Das finde ich nicht in Ordnung. Wieviele Wochenenden hinter einander kann ich denn zur Arbeit heran gezogen werden? Danke für ihre Hilfe.
Hallo,
gesetzlich haben Sie Anspruch auf freie Ausgleichstage (bei 40 Std. sind es 2 pro Woche) sowie auf 10 freie Sonntage (die Samstage sind m.E. rechtlich sowieso irrelevant) im Jahr (§ 12 ArbZG) . Ob es ein Gesetz gibt, daß die Anzahl der zu arbeitenden Wochenenden (Sonntage) am Stück begrenzt, weiß ich nicht, bezweifel ich aber auch. Vielleicht läßt sich das Ganze ja auch erstmal ohne juristische Argumentation klären durch ein Gespräch mit dem DP-Schreiber/der Pflegedienstleitung, die evtl. auch zustimmt, wenn Dienste mit Kollegen getauscht werden. Möglicherweise liegt auch eine Ausnahmesituation vor, z.B. viel Urlaube+Krankschreibungen in den kommenden Wochen o.ä. (Mit so einem klärenden Gespräch würde ich es wohl zunächst versuchen.)
freundliche Grüße u viel Erfolg
Christian
Hallo,
wie das beim Dienst als Krankenschwester ist kann ich leider nicht beantworten. Kenne mich nur im Gastro- und Produktionsgewerbe aus.
Ich nehme aber an, dass es für den WE-Dienst dafür 2 Tage in der Woche frei gibt und der WE-Dienst einen Zuschlag mit sich bringt, zu mindestens am Sonntag gibt es doch Zuschläge?
Ansonsten müsste es eine tarifliche oder vertragliche Regelung geben wie viele WE man hintereinander arbeiten darf. Hierzu den Betriebsrat fragen, oder direkt bei der Innung/Handwerkskammer oder wie das bei Euch heißt nachfragen.
Grüße
Thomas Otte
Hallo, das würde mir auch nicht passen, aber es kommt auch auf den (Mantel-)Tarifvertrag an. Was ist hierdrin geregelt?
Hallo, ich bin zwar Betriebsrat in einem Metallbetrieb, aber Grundsätzliches gilt auch für dich.
Dir müssen 15 Sonntage im Jahr frei sein (sehr arbeitnehmerfeindlich). Du kannst also theoretisch von der KW1 bis zur KW37 eines Jahres immer sonntags arbeiten, wenn du dann die letzten Sonntage des Jahres frei hättest.
Für Sonntagsarbeit gilt: Dir muss innerhalb von 2 Wochen in der Woche ein Ersatzfreitag gewährt werden. (bei Feiertagen innerhalb 8 Wochen).
Dieses Arbeitszeitgesetz (diese Mindestanforderungen) können jedoch durch einen Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen für den Arbeitnehmer verbessert werden (Müsstest du dich mal durchfragen im KH, ob ihr sowas habt).
Noch einen Tip! Halte den Ball noch flach, denn das Kündigungsschutzgesetz gilt erst für dich wenn du 6 Monate im Unternehmen bist (deshalb auch häufig die 6 Monate Probezeit).
Am Besten du wendest dich mal an die Verdi.
Trotzdem viel Spaß bei deiner neuen Arbeit
Liebe Grüße
Hallo!
Tut mir leid, dass weiss ich nicht.
Es ist aber so, dass laut Arbeitszeitgesetz"
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben."
Ob das weiter hilft?
Freundliche Grüße
Der Wanderer
Hallo Padderborn84!
Das hört sich aber echt ziemlich ungerecht an…da werden die neuen MA aber echt nicht nett aufgenommen!Ob sie da wohl ausnutzen, dass du dich dagegen momentan nicht gut wehren kannst, weil du ja noch in der Probezeit bist?!? Das hört sich aber echt gemein an.
Ich befürchte, ich kann dir da nicht groß helfen, denn laut Gesetz müssen nur 15 Wochenenden im Jahr frei bleiben.
Habe zu deiner Anfrage folgendes gefunden:
Nach dem Arbeitszeitgesetz ist es Arbeitnehmern untersagt, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0.00 bis 24.00 Uhr zu arbeiten. In Betrieben mit Schichtbetrieb kann der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um 6 Stunden nach vorne oder hinten verschoben werden. Voraussetzung ist die Einhaltung einer Ruhezeit von 24 Stunden.
Im Gesetz gibt es eine Vielzahl von Ausnahmen, um die Bereitstellung lebenswichtiger Arbeiten im Gesundheitswesen und im Notfall gewährleisten zu können und um Arbeiten durchzuführen, die nicht an Werktagen erledigt werden können. Durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder durch die Genehmigung der Aufsichtsbehörde sind weitere Ausnahmen erlaubt. Allerdings gelten die Bestimmungen zu den Ruhepausen in der Arbeit, die Bestimmungen zur Arbeitszeit, zum Bereitschaftsdienst und zur Rufbereitschaft weiterhin. Im Rahmen des Mutterschutzes ist es werdenden und stillenden Müttern untersagt, an Sonntagen und Feiertagen zu arbeiten.
Tipps, Checkliste:
•Trotz Sonn- und Feiertagsarbeit sind mindestens 15 Sonntage im Jahr frei zu halten. Tarifverträge können diese Zahl verringern
•Für die Arbeit am Sonntag gibt es einen Ausgleich durch einen freien Werktag innerhalb von 2 Wochen, bei Feiertagen innerhalb von 8 Wochen
•Die Anzeige, Beantragung und Genehmigung für die Sonntagsarbeit ist bei den Gewerbeaufsichtsämtern bzw. den Arbeitsschutzämtern vorzunehmen. Ihnen unterliegt im Rahmen des Arbeitsschutzes auch die Überwachung von Sonn- und Feiertagsruhe
•Grundsätzlich gilt, dass die Sozialpartner, also Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen, Spielraum bei der Gestaltung der Sonntagsarbeit haben. Erkundigen Sie sich deshalb, welche Regelungen bei Ihnen gelten
Ich würde mich an deiner Stelle auf jeden Fall erkundigen, ob es einen Tarifvertrag gibt, der dazu etwas regelt. Ansonsten…habt ihr einen Betriebsrat (evtl.dann auch eine Betriebsvereinbarung zu dem Thema)im Betrieb, den du befragen könntest?
Hoffe deine Arbeitsbedingungen bessern sich wieder!!!
Wenn das erst nach der Probezeit der Fall ist, dann würde ich mich auf jedenfall an „höherer“ Stelle darüber bescweren, wie mit neuen Mitarbeitern umgegangen wird! Denn es kann ja auch sein, dass die „da oben“ davon gar nicht mitbekommen, wer und wie „unfair“ genau die Dienstpläne einteilt.
Lieber Gruß, Sandra.
Hallo,
das kommt darauf an, welcher Tarifvertrag zählt.
Du mußt auf jedenfall 8 Tage im Monat frei haben, für die Wochenenden. Dann gilt 13 So im Jahr frei abzüglich der Urlaubswochenenden, ist nicht viel!Bist du bei Verdi, dann dort mal nachfragen oder beim BR im Betrieb.
LG
Hallo!
Die Frage läßt sich mit dem Hinweis auf das Arbeitzeitgesetz nur eingeschränkgt global beantworten.
Zuerst gilt das Gesetz.
§11 Arbeitszeitgesetz. Es gilt für normale Arbeitnehmer mind. 15 freie Sonntage im Jahr, jetzt kommt es drauf an wo Du arbeitest.
§12 Schränkt das ein wenn dein Tarifvertrag was anderes sagt. Es kann gut sein das für dich nur 10 Sonntage pro Jahr gelten.
Frage: Arbeitest du Schicht? Welcher Tarifvertrag gilt für Dich? Was sagt Dein Tarifvertrag und was sagt Dein Arbeitsvertrag zu arbeiten am Sonntag?
Grundsätzlich läßt sich nur sagen das es rechtlich kein Regelung gibt wieviele freie Wochenenden Du hintereinander arbeiten musst.
Wichtig ist das Du ein zeitlichen Ausgleich (!) dafür gewährt bekommst und dies geregelt ist.
5 Wochenenden am Stück sind ungewöhnlich und ich würde die Frage an den Betriebsrat weitergeben.
Mein Bitte, nimm Dein Arbeitsvertrag und frage bei Deinem Betriebsrat direkt nach, oder senden mehr Details.
Der Betriebsrat sollte aber der Ansprechpartner sein, weil die mit dem Arbeitgeber die Arbeitszeitgestaltung verhandelt haben sollten (Betriebsvereinbarung).
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
silverwhale
hallo, das ist alles im arbeitszeitgesetz gereget.
einfach mal googeln.
mfg
sn
Tut mir leid, aber dazu kann ich nichts genauses sagen.
Du musst bestimmt nicht ohne freie Tage die kompl. fünf Wochen durcharbeiten. Frage doch einfach warum der Dienstplan so erstellt wurde, evtl. hat es einen Hintergrund, wie z. B. Einarbeitung etc.
LG. Michaela