Wieviell steht mir unterhalt zu?

mein noch ehemann nach 15 jahre ehe ist getrent und jetzt genau 1 jahr.er bietet mir 1400 euro unterhalt für mich und meine 12 jahrige und 6 jahrige söhne.er meind ich soll nicht zum gericht da ich dann mit weniger geld zufiriden shtellen muss.seine grosse vermögen habe ich nie gewusst.im mieht vertrag habe aber gesehen das er von vermiehtun verpachtung minestens 40.000 einkommen hattä.pluss kommt seine arbeiteinkommen.er ist rechtsanwalt und bin mit 17 geheiratete auslenderin die 150 euro einkommen hat.keine arbet keine beruf.erst 2 jahren in detschland.soll ich was mir angeboten ist nehmen oder zum gericht gehen?da ich auch gericht und anwalt kosten schweher zaheln muss.bitte um ein raht.
danke

Hallo

eine ehrliche und genaue Antwort ist schwierig anhand der Daten.

Aufgrund des Berufs und der Zahlen ist das viel zu wenig.

Du kannst aber beim JA kostenlos Hilfe wegen deiner Kinder bekommen. Fuer dich gibt es die Moeglichkeit Prtozesskostenvorschuss zu bekommen.

Du kannst bei einem RA fuer Familienrecht fuer kleines Geld eine Erstberatung bekommen. Er wird dir dann die Wege zeigen.

Gruss

also an Unterhalt würde Ihnen ca 600 Euro zustehen, denn Sie bekommen nur für die Kinder Unterhalt. Sie selber bekommen keinen Unterhalt, da Sie keine Kinder unter 3 Jahren von Ihm haben und dann selber für sich arebiten gehen müssen.
Von daher ist das Angebot nicht schlecht, aber Ihnen steht die Häfte das Vermögens zu, wenn Sie nicht einen Ehevertrag abgeschlosen haben.
Dann haben Sie das Recht sich einen Berechtigungsschein bei Ihrem zuständigem Amtsgericht ( welches für Sie zuständig ist) zu holen ( einfach nur sagen, Sie brauchen einen Berechtigungsschein für eine Beratung, man muss Ihnen diese aushändigen). Lassen Sie sich einen Termin bei einem Anwalt (mit Familienrecht und nicht gerade ein guter Bekannter Ihres Mannes) geben. Der wird Ihnen weiter helfen. Es muss bewiesen werden das da Vermögen ist und wie viel. Es geht nicht um die monatlichen Mieteinnahen, sondern um der Wert, wofür er diese Miete bekommt, also den Wert der Häuser. Da wäre es in jedem Falle ratsam so schnell wie möglich einen Anwalt auf zu suchen. Unterschreiben Sie noch nichts wegen Unterhalt, sagen Sie einfach, Sie wollen es sich noch überlegen.
Um Gerichtskosten brauchen Sie sich auch keine Gedanken zu machen, da wird der Anwakt PKH beantragen. Dieses heisst, das Sie die Gerichtskosten nicht tragen müssen. Sollten Sie Recht haben mit Ihrer Vermutung und dem Geld, muss Ihr Nch Ehemann eh die ganzen Kosten bezahlen.
Aber gehen Sie so schnell wie möglich zum Gericht und holen den Schein, vorher schon einen Termin bei einem guten Familienanwalt machen. Ich wünsche Ihnen und den Kindern viel Glück!
Gruss
Agnes

hallihallo.
laß dich von deinem mann nicht einschüchtern auch wenn er anwalt ist. gehe zum jugendamt und lasse dir ausrechnen was er euch an unterhalt schuldet denn das muß er dann auch beurkunden und muß dies immer zahlen. sei nicht so blauägig, was du schwarz auf weiß hast ist immer wirksam.

ich hoffe ich konnte dir helfen. gruß yvi

danke für den antwort.
er zahl meine miehte 1000 euro.miehtvetrag über seine nahme.auf die konto als unterhalt 641.das ist alles was ich mit meine kinder von ihm kriege.proseskosten hilfe konnte ich nicht bekommen da ich 15 euro zu viell hatte.ich wahr mehrere anwalte,aber irgentwie hatte ich nicht das gefühll das mir richtig hilfen.
danke noch malls

hallo
genau 641euro zaht er auch.und die miehte der vertrag noch seine nahme ist.er hat alle unterlagen schon bevor er aus gezogen ist aus dem haus geschaft.und 18 monate zeit gehabt den vieleicht weg zu schaffen.wir sind im auslan vor 15 jahren geheiratet.damals war ich 17 und noch zu schule gegangen.also keine abschulus keine beruf,wahr halt sehr abhängig.er ist selber jurist daher habe fast keine hoffnung.
danke

Hallo,

gehe mit Deinen eigenen Einkommensunterlagen zu Deinem Amtsgericht. Beim Pförtner (der Information) fragst Du nach der Stelle, wo Du einen Beratungsschein beantragen kannst.

Bei dieser Stelle erklärst Du, dass es um Kindes- und Trennungsunterhalt und auch nachehelichen Unterhalt geht und Du einen Beratungsschein benötigst.

Mit diesem Beratungsschein kannst Du Dir einen eigenen Anwalt suchen. Der kostet Dich für die Beratung dann nur 10 Euro.

Der Anwalt kann Dir hier besser raten als ich. Da Du Ausländerin bist, muss ja auch beachtet werden, welchen eigenen Aufenthaltsstatus Du hast.

Ob Du nach zwei Jahren in Deutschland überhaupt in Deutschland - nach der Scheidung - bleiben darfst. Mir ist ja auch nicht bekannt, welche Nationalität Dein Mann hat.

Dem Anwalt - es gibt häufig auch Anwälte die türkischen Ursprung (falls Du Türkin sein solltest) und evtl. auch Deine eigene Herkunft haben - kannst Du dann erzählen und er kann Dich fragen, wenn er noch weitere Informationen benötigt.

Gruß

hallo
danke für die anwort
beratung schein haate ich 15 euro zuviell.bin selber türkin er ist deuscher.habe 2 kinder daher weiss iich ein aufenthalt keine problem ist.
danke

würde trotzdem raten sich ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt zu nehmen. Das kostet Ihnen vielleicht 10 Euro, mehr darf der Anwalt nicht nehmen. Allerdings eben am Amtsgericht vorbei ( wenn ihr Mann bei Ihnen in der Nähe praktiziert gehen Sie so zu einem Anwalt, dem Sie vertrauen und erklären Sie ihm die Geschichte. Nicht das Ihr Noch Ehemann da schnell von erfährt). Dann wird der einen Schein besorgen. Ich denke doch das man dahinter kommen kann, ob da Imobilien auf seinen Namen laufen und ob Vermögen vohanden ist. Aus welcher Ecke kommen Sie überhaupt?
Gruss
Agnes

Frag das Familiengericht. Du kannst einen Antrag auf Kostenbeihilfe stellen, das kostet dich nichts.Lass dich gut beraten. Wenn er Anwalt ist, kennt er sich besser aus, das macht nichts. Wenn ihr vor der Ehe keinen Vertrag gemacht habt, steht dir die Hälfte des gemeinsamen „Zugewinns“ zu. Auch muss er dich im Trennungsjahr mit der H#älfte der Einkommensdifferenz versorgen. Das heißt: Er verdient zum Beispiel 3000, du 500. Die Differenz ist 2500, davon muss er 1250 zahlen PLUS die Unterhaltskosten für Kinder (schau mal in die „Düsseldorfer Tabelle“
Alles Gute und Kraft,
Andi

ich würde vor gericht gehen

um deine frage zu beantworten musst du schon wissen wieviel einkommen ihr bisher hattet!

1400 euro klingt nicht schlecht, aber wenn du schon sagst, das dein mann sehr gut verdient, würde ich den weg zum anwalt gehen!
alles gute

hallo,
hören sie nicht auf ihren mann, der will nur sein vorteil und sein einkommen nicht offen legen
bitte sofort zum Jugendamt gehen…die helfen …kostet auch nix

alles gute

lisa

Da Du ein geringes Eikommen hast übernimmt der Staat die Kosten so sieht es auch bei deinen Kindern aus .Sie müssen einzeln den Unterhalt einfordern.Du kannst zum Anwalt gehen ist mein Tat en dich.LG Heiko

Hallo alinyazisi,

das steht ihnen zu:

770,00 € Ehegatte Unterhalt 3 Jahre
682,00 € für den 12jährigen bis zum 25 Lebensjahr
508,00 € für den Jüngsten bis zum 12 Lebensjahr

Sagen Sie ihm, er soll vertraglich festhalten, das er 2000,00 € monatlich an Ihnen zahlt ( 5 Jahre )

Danach was ihnen noch zu steht für die Kinder 1400,- €
bis sie das 25te Lebensjahr erreicht haben, ausser es sei den ihrte kinder ziehen früher aus.

Dann schauen wir weiter, warten wir ab wie er reagiert.

Mfg

Angela06

hallo angela06
über mein anwalt wollte ich von ihm seine vermögen und einkommen nachweiss.aber gleich zeitig habe ich ihm vorgeschlagen das wir vieleicht vor der klager uns einigen.er hat gesagt(wenn du nach nachweiss bestehst gibt keine einigung dann muss du dich mit gesetzlichen zufrieden geben.oder du verschichtist nach auskunft sagst viewiell du möchtest).ich habe natürlich angst das er in 18 monaten einiges weg geschaft hat,das ich zum schuluss wirklich schlecht da stehe.ich nehme an das du auch anwalt bist.ich möchte mall erfahren was er an vermögen hat,dann erst mit ihm einigen.das will er aber nicht.er macht mir druck.
danke dir

noch was meinst du 2000 euro nur für mich?plus 1400 für kinder?er lacht beschtimd.wenn ich zum gericht gehe muss ich denn gericht kosten zahleN?meine kinder haben auch eigenen einkommen.habe nicht mall beratungs hilfe gekringt.weil ich 15 euro zu viell hatte.er hat auch geliebt die isr rechtsanwaltgehilfe.habe null schanse als haus frau und auslanderin.und das alles ist so schweher für mich was ich durch mache.kann nicht immer vernüftig denken.
viellen dank

Hallo,

hier sieht es so aus, also ob man Sie mit 1400 e anspeisen möchte. Ich bitte Sie daher einen Anwalt aufzusuchen, da bei Scheidung und Unterhaltsklärung Prozesskostenhilfe vom gericht bewilligt wird, haben Sie keine Kosten, aufgrund des zu niedrigen Einkommens.

Viele Grüße
Y.Dosse

das weiß ich leider nicht aber ich würde mich mit den 1400 abgeben