Immer wieder höre und lese ich von Multijobbern die zwei drei oder mehrere Berufen nachgehen.
Kann mir vielleicht jemand sagen wie es sich Gesetzlich eigentlich verhält wieviele Neben/Minijob´s ich zu meinem Heuptberuf haben darf wenn ich in Vollzeit beschäftigt bin???
Theoretisch kann man unendlich viele Nebenjobs haben. Allerdings sind dabei insgesamt die Höchstarbeitzeiten pro Woche, Konkurrenzsituationen zu anderen Arbeitgebern und die Frage der Sozialversicherungspflicht zu beachten. Zu letzterem siehe [http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/1a_…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1AN/1a 400-Euro-Minijob/Navigationsknoten.html?__nnn=true)
Kann mir vielleicht jemand sagen wie es sich Gesetzlich
eigentlich verhält wieviele Neben/Minijob´s ich zu meinem
Heuptberuf haben darf wenn ich in Vollzeit beschäftigt bin???
vermutlich bezieht sich die Frage auf die sog. „Geringfügige Beschäftigung“, bei dem ein Einkommen bis 400 (demnächst 450) Euro für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei ist.
In dem Fall sind mehrere Jobs nur dann möglich, wenn das Gesamteinkommen aus diesen Tätigkeiten 400 Euro nicht übersteigt.
Vorsicht!!!
Ich hoffe einfach, dass meine beiden Vorposter dein Posting nur überflogen haben.
Kann mir vielleicht jemand sagen wie es sich Gesetzlich
eigentlich verhält wieviele Neben/Minijob´s ich zu meinem
Hauptberuf haben darf wenn ich in Vollzeit beschäftigt bin???
In dieser Konstellation genau einen! Also Vollzeit + Minijob geht. Kommt noch ein Minijob dazu, ist der automatisch sozialversicherungspflichtig, egal wieviel hier verdient wird. Also im ersten Minijob 100 €, im zweiten 200 €…Der zweite ist trotzdem sozialversicherungspflichtig, obwohl die 400 € noch nicht ausgeschöpft sind.
Ansonsten (ohne sv-pflichtige Hauptbeschäftigung) kann man soviele Minijobs haben, wie man möchte. Wenn man unter 400 € bleibt.
Hallo Gesine das heißt also gescheiter ein Mini Job und 400,- dazuverdienen als dies zu splitten und dann aslo ab den zweiten Minijob somit dritten _Job wieder soszialversicherungspflichtig zu werden.
Auf welche gesetzliche Grundlage bezieht sich Deine Aussage, bei Vorliegen einer SV-pflichtigen Beschäftigung gälte für Nebenbeschäftigungen eine andere Regelung als die zitierte?
Genau, ein Minijob ist immer frei bis 400 €. Der zweite wird sofort sv-pflichtig. Deswegen sollte sich auch die Lohnbuchhaltung immer die Personalerfassungsbögen genau ausfüllen lassen. Gibt dann weniger Trouble, wenn auf einmal der zweite Minijob auftaucht.