Hallo Ihr lieben, ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Ich leite eine Gruppe für Behinderte und wir haben eine Wii.Allerdings verkratzen bei uns die CD’s sehr schnell.Daher meine Frage, hab ich die Möglichkeit unsere Original Wii Spiele irgendwie auf eine Festplatte zu installieren, damit ich die CD’s nicht mehr einlegen muss?
hallo ich weiß nicht alles darüber aber ich weiß das sie dafür eine software drauf muss die heist usb loader sie könne vieles darüber im internet nach lesen
Ja, aber dazu musst du die WII umbauen und zum Rippen der Originale brauchst du ein spezielles DVD Laufwerk (welches aber leide nur mehr gebraucht zu bekommen ist).
Hallo,
das ist per se erstmal falsch.
Je nach Version der Wii geht ohne Umbau, und Spiele rippen geht mit jedem normalen DVD-Laufwerk.
Gruß
Christian
Hallo,
da das rechtlich mindestens im Graubereich liegt, kann man dir hier nicht weit helfen - nur so viel: Binjamin hat schon einen passenden Begriff eingeworfen: USB Loader.
Ich lege noch hinzu:
Homebrew Channel
softmodden
Hiermit auf Google-Suche gehen, dann kommst du zu vielen Anleitungen, wie das angestellt wird. Aber vorsicht: Ein wenig mehr Aufwand ist dabei und auch die Gefahr, die Wii dabei zu zerstören, wenn man etwas falsch macht.
Gruß
Christian
Hi!
da das rechtlich mindestens im Graubereich liegt
Nix Graubereich, es ist alles legal und rechtlich gedeckt:
- Softmod der Wii: Es wird legal Software draufgespielt, um die Funktionalität voll auszunutzen.
- Spiele „kopieren“: Es ist rechtlich gedeckt, Sicherungen der Software zu erstellen und diese anstatt des Originals zu verwenden.
- USB-Loader: Ist eine kostenlose Homebrewsoftware (besser eigentlich „Freeware“), um genau den Punkt 2 durchzuführen.
Wo ist also jetzt der Graubereich?
Dass damit auch Schindluder betrieben werden kann, steht nicht zur Debatte; jedoch dann dürfte beispielsweise keine einzige Frage bzgl. PCs mehr gestellt werden, weil - absichtliche Übertreibung - damit urheberrechtliches Material illegal verbreitet werden kann.
„Modden“ (egal, ob Wii, PS oder XBox) ist legal, man muß sich lediglich bewußt sein, dass sämtliche Garantieansprüche verfallen und es mit einem Totalschaden der Konsole enden kann.
Grüße,
Tomh
Hallo,
- Spiele „kopieren“: Es ist rechtlich gedeckt, Sicherungen
der Software zu erstellen und diese anstatt des Originals zu
verwenden.
Eben nicht!
Bzw. nur wenn dadurch kein Kopierschutz umgangen wird/werden muß.
Und da Wii-Spiele per se kopiergeschützt sind, ist es *mindestens* ein Graubereich, wenn nicht sogar von vornherein komplett illegal - daß man es *kann* (USB-Loader) heißt nämlich noch lange nicht, daß man es *darf*.
Insgesamt ist die Diskussion müßig, denn jeder, der kopieren will, tut das auch - es ging mir nur darum, daß w-w-w nicht die Plattform ist, um hierüber Informationen zu erhalten.
Gruß
Christian
Hi!
Eben nicht!
Eben doch!
Bzw. nur wenn dadurch kein Kopierschutz umgangen wird/werden
muß.
Das genau ist der wesentliche Unterschied zwischen Audio/Video-Datenträger und Software!
Und da Wii-Spiele per se kopiergeschützt sind
Echt? Und wie? Das diese Disks nur von Wii-Laufwerken gelesen werden können, heißt noch nicht, dass sie automatisch kopiergeschützt sind.
daß man es *kann* (USB-Loader) heißt
nämlich noch lange nicht, daß man es *darf*.
Mir ist nicht bekannt, dass ein USB-Loader illegale Software ist; in diesem Sinne wäre jedes TV-Geät illegal, weil man ja kopiergeschützte Inhalte widergeben kann.
Insgesamt ist die Diskussion müßig, denn jeder, der kopieren
will, tut das auch - es ging mir nur darum, daß w-w-w nicht
die Plattform ist, um hierüber Informationen zu erhalten.
Hier sind wir uns einig; ich habe auch keine Anleitung gegeben, die findet man sowieso überall und wer kopieren will, kopiert auch; auch wenn es ein kopiergeschützter Film auf DVD ist, der analog wiederaufgenommen wird.
Grüße,
Tomh
Hallo
- Spiele „kopieren“: Es ist rechtlich gedeckt, Sicherungen
der Software zu erstellen und diese anstatt des Originals zu
verwenden.Eben nicht!
UrhG
Abschnitt 8 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
§ 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen
(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.
Bzw. nur wenn dadurch kein Kopierschutz umgangen wird/werden
muß.
§ 69a Gegenstand des Schutzes
(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
Und da Wii-Spiele per se kopiergeschützt sind, ist es
*mindestens* ein Graubereich, wenn nicht sogar von vornherein
komplett illegal - daß man es *kann* (USB-Loader) heißt
nämlich noch lange nicht, daß man es *darf*.Insgesamt ist die Diskussion müßig, denn jeder, der kopieren
will, tut das auch - es ging mir nur darum, daß w-w-w nicht
die Plattform ist, um hierüber Informationen zu erhalten.
Vor einiger Zeit ging die Anweisung an die Mods, das „sowas“ ohne weitere Diskussion gelöscht werden soll. Das ist legitim, das Team bestimmt was in ihrem Forum passiert. Nur sollten deswegen aber nicht auch noch Falschinformationen verbreitet werden, auch wenn gewisse Organisationen sich darüber freuen würden.
Grüße,
.L
Tomh, eben nicht.
Durch das Aufspielen eines Softmod erlöscht die Garantie und somit auch die legale Nutzung.
Hallo,
ich klopp jedem auf die Finger der hier meint Tipps dazu zu geben, wie man da irgendwas macht um das System der Wii zu ändern, damit das Abspielen von Games von Festplatte möglich ist !
Backups machen ist legal, das System verändern um dadurch Spiele von Festplatte zu spielen ist nicht legal, die Garantie erlischt ebenfalls und nicht wie manche glauben, nur durch Öffnen des Gerätes.
Gruß
Freakazoid
www.whatweplay.de
Hallo
Tomh, eben nicht.
Durch das Aufspielen eines Softmod erlöscht die Garantie und
Das ist OK, und wenn Nintendo sagt, man darf nicht bei Vollmond spielen sonst erlischt die Garantie ist das deren gutes Recht.
somit auch die legale Nutzung.
Nur was du damit meinst ist mir unklar. Die Wii wurde gekauft, nicht mit einem Knebelvertrag geleast - also kann man damit so gut wie alles machen was man möchte. Man darf sie also auch nach dem Aufspielen eines Mod/Homebrew definitiv legal weiter anschalten und benutzen. Welche Software man dann nutzt ist ein anderes Thema, bei Nicht-Sicherheitskopien oder Indie-Software geht es so gut wie immer in die Illegalität, nur darum ging es hier ja nicht.
Grüße,
.L
Hallo,
so einfach ist es leider nicht wie es sich viele Denken.
Du kannst dir gerne einige Rechtsfälle dazu im Internet raussuchen und dich belesen.
Gruß
Freakazoid
www.whatweplay.de