Hallo,
Variante 1) Eine Gruppe junger Leute feiert an einem öffentlichen Ort/in einem öffentlichen Park. Einer von ihnen hat einen"Bulli", ist „führerscheintechnisch“ noch in der Probezeit. Er fährt die benötigten Dinge (Essen und Getränke) zum verabredeten Ort und parkt sein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz. Nach der Feier will er nicht mehr fahren, da er Alkohol getrunken hat. Daher schläft er mit einem „Kumpel“ im geparkten Bulli. Die Polizei wird darauf aufmerksam, weckt die beiden, nimmt die Personalien auf und teilt mit, es werde eine Anzeige wegen „wildem Campen“ geben.
Variante 2) Gleiche Ausgangslage - Zusätzlich liegt auf dem Platz neben dem Auto noch der Müll von der Feier. Die beiden jungen Männer räumen die Sachen auf Aufforderung der Polizisten sofort widerspruchslos weg.
Variante 3) Gleiche Ausgangslage - Zusätzlich finden die Polizisten im Handschuhfach ein kleines Tütchen mit Cannabis, das dem „Kumpel“ gehört und nehmen es mit. Es werden keinerlei Tests auf Alkohol oder THC durchgeführt.
Variante 4) Gleiche Ausgangslage - Während die beiden jungen Männer sich schon zum Schlafen zurückgezogen haben, ziehen andere Teilnehmer der Feier noch durch die Straßen. Sie beschädigen dabei Autos (beschmieren mit „Edding“) und werden dabei gesehen. Einen Teil ihres Eigentums (Fahrrad, Rucksack) legen sie auf ihrem weiteren Weg am Bulli ab und „verdrücken sich“. Die Gegenstände werden von der Polizei/von Zeugen als den „Sachbeschädigern“ gehörend identifiziert.
Frage: Was kann dem jungen Mann, dem das Auto gehört passieren - v.a. auch in Hinblick auf seinen Führerschein? Ergänzend: Der Fahrer ist polizeilich noch nie „aktenkundig“ geworden, sein „Mitbewohner“ im Bulli aber schon.
Gruß
Heike
Hi, ja und, was willste denn jetzt wissen, d. Folgen aller Varianten?
Zu Var.1: es ist erlaubt zur Wiederherstellung d. Fahrtüchtigkeit an/auf öffentlichen Strassen u. Plätzen zu übernachtebn.
Da hätte d. Polizei zumindest in d. 1. Nacht überhaupt keine Handhabe.
MfG ramses90
Hallo,
danke für die Antwort. Das bestätigt schon mal meine Vermutung und klingt beruhigend.
zu Variante 2) vermute ich, dass daraus nichts weiter folgt, da die beiden brav aufgeräumt haben und sich nicht widerspenstig gezeigt haben.
zu Variante 3) frage ich mich, ob der Fahrer nicht wegen Drogenbesitz belangt werden kann, da das Tütchen in seinem Auto gefunden wurde. Allerdings hatten alle Gäste während der Feier Zugang zu dem Auto, jeder könnte es dort hinterlassen haben. Und zusätzlich haben die Polizisten nichts zu diesem Sachverhalt gesagt, sondern ausschließlich das „Wilde Campen“ angesprochen.
zu Variante 4) frage ich mich, ob der junge Mann in irgendeiner Form mit verantwortlich gemacht werden kann für die Taten der anderen. Aus meinem Empfinden eigentlich nicht, denn erstens hat er geschlafen, zweitens glaube ich nicht, dass man erwarten kann, dass ein 18-jähriger seine gleichaltrigen (17-19 Jahre) „Kumpels“ von den geschilderten Sachbeschädigungen abhalten kann. Er hat sie allerdings auch nicht „verpfiffen“, denn aufgrund der zurück gelassenen Gegenstände wusste er ja bei Ankunft der Polizei, um wen es sich bei den „Sachbeschädigern“ handelte.
Gruß
Heike
Hallo,
IANAL, aber doch nur, wenn man keinen „Campingbetrieb“ (also z.B. Stühle rausstellen und noch ein Bierchen trinken) entwickelt, worauf Variante 2 hinweisen könnte.
Cu Rene
Hi, genau! ´nen „Campingbetrieb“ darf man nicht aufmachen aber einfach übernachten schon.
MfG ramses90
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
zu Variante 2) vermute ich, dass daraus nichts weiter folgt, da die
beiden brav aufgeräumt haben und sich nicht widerspenstig gezeigt
haben.
Sehe ich ähnlich.
zu Variante 3) frage ich mich, ob der Fahrer nicht wegen
Drogenbesitz belangt werden kann, da das Tütchen in seinem Auto
gefunden wurde. Allerdings hatten alle Gäste während der Feier
Zugang zu dem Auto, jeder könnte es dort hinterlassen haben. Und
zusätzlich haben die Polizisten nichts zu diesem Sachverhalt gesagt,
sondern ausschließlich das „Wilde Campen“ angesprochen.
Möglich wäre es wohl, aber aufgrund der Schilderungen gehe ich auch nicht davon aus das hier was folgt.
zu Variante 4) frage ich mich, ob der junge Mann in irgendeiner Form
mit verantwortlich gemacht werden kann für die Taten der anderen.
Aus meinem Empfinden eigentlich nicht, denn erstens hat er
geschlafen, zweitens glaube ich nicht, dass man erwarten kann, dass
ein 18-jähriger seine gleichaltrigen (17-19 Jahre) „Kumpels“ von den
geschilderten Sachbeschädigungen abhalten kann. Er hat sie
allerdings auch nicht „verpfiffen“, denn aufgrund der zurück
gelassenen Gegenstände wusste er ja bei Ankunft der Polizei, um wen
es sich bei den „Sachbeschädigern“ handelte.
Hier müsste beweisen werden, wer den Schaden verusacht hat.
Letztendlich könnten die beiden zu einer Zeugenaussage herrangezogen werden, wo jedoch nict viel herraus kommt.
Die wie will man ihnen beweisen, dass Sie wissen wer es war wenn sie bestreiten etwas gesehen zu haben?
Gruss HighQ
Also wenn ich den gesamten SV mal nehme würde ich sagen da kann alles passieren.
Zum Führerschein:
kann entzogen werden wegen THC missbrauch, hierbei ist es von belang das es in dem Eigentum des Fahrzeugführers war, sollte der „freund“ es nicht zu geben das es seins ist dann hat Fahrzeugführer ein Problem. DER BESITZ IST STRAFBAR!
Sollte dazu noch was anderes kommen wie fahren unter BtM dann ist der Führerschein hin!
Bei den anderen sachen da kommt es drauf an wie die Beweislage ist und wie man weiter verfahren könnte, dazu reichen aber die einhelligen Aussagen nicht aus, dazu müsste man alles genau wissen und es dürfte nicht in Phasen unterteilt sein die zutreffen können oder nicht.
Kurz um man braucht einen direkten SV
Gruß
Stephan